Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf Regelungen für mehr Entlastung und Personal in der Pflege verständigt. Künftig gelten am Uniklinikum fest definierte Belastungsgrenzen, die zum Beispiel das Verhältnis Pflegeaufwand zum notwendigen Pflegepersonal definieren. Die PPR 2.0 ist also künftig zu 100 Prozent einzuhalten. Ist dies nicht der Fall, erhalten die Beschäftigten einen tariflichen Belastungsausgleich in Höhe von 15 Prozent, vorrangig abgegolten in Freizeit. Das gelte auch für anderweitig belastende Situationen, wie dem Einspringen außerhalb des Dienstplans oder einem hohen Anteil von Leiharbeitenden. Das gaben das Uniklinikum und die Gewerkschaft Verdi Ende vergangener Woche in separaten Mitteilungen bekannt.
Erweitertes Poolkonzept und "Stabilitätsdienste"
Damit seien "deutlich verbesserte Einkommens- und Arbeitsbedingungen für das Jahr 2023 vereinbart" worden, heißt es vom Uniklinikum.
Zu den Regelungen gehört auch ein erweitertes Poolkonzept sowie ein Konzept für sogenannte Stabilitätsdienste auf freiwilliger Basis "mit attraktiv vergüteter Arbeitszeit". Damit könne in definierten Bereichen künftig auf kurzfristige Personalausfälle oder besondere Belastungssituationen reagiert werden, ohne dass die Mitarbeitenden in der Situation auf sich gestellt seien.
Zudem erhalten alle Vollzeitbeschäftigten im nicht-ärztlichen Dienst eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro netto, Beschäftigte in Teilzeit jeweils anteilig. Außerdem steigen die Tabellenentgelte zum 1. Oktober 2023 um fünf Prozent.
Laufzeit bis Ende 2023
Die Laufzeit des Haustarifvertrags, dem noch die Gremien des Uniklinikums zustimmen müssen, endet am 31. Dezember 2023. Danach wollen sich die Verhandlungsparteien zu weiteren Gesprächen zusammensetzen.
Nach Verdi-Angaben existieren mittlerweile bundesweit Tarifverträge zur Entlastung des Pflegepersonals an 24 Kliniken. Aktuell verhandelt die Gewerkschaft mit dem kommerziell betriebenen Uniklinikum Gießen und Marburg über einen Entlastungstarifvertrag.