In ersten Reaktionen auf die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) zeigten sich Deutscher Pflegerat (DPR) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zuversichtlich, dass mithilfe des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 die Situation der Pflegenden im Krankenhaus verbessern werden kann. Kritischer äußerte sich die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Der DPR begrüßt die Verabschiedung des KHPflEG. Im Gesetzgebungsverfahren seien wichtige Vorschläge des DPR aufgegriffen worden, sagte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier am Freitag in Berlin.
Maier: "Ein gutes Zeichen für beruflich Pflegende"
"Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden."
Neben der PPR 2.0 werde für Erwachsene und Kinder unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) darüber hinaus ein System für die Intensivstationen erprobt. Laut Maier sei es zudem richtig, "dass Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag die PPR 2.0 anzuwenden haben".
Die PPR 2.0 werde nun zum Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Zu deren Weiterentwicklungsthemen gehörten Qualifikationsmix, Digitalisierung und die Personalbemessung in Notaufnahmen.
"Das folgt dem Anliegen des Rats und wird zu einer zukunftsweisenden Ausrichtung der PPR 2.0 führen."
Entscheidend sei nun die Rechtsverordnung zu einem Pflegepersonalbemessungsinstrument des BMG. Diese Verordnung müsse im Sinne der beruflich Pflegenden erlassen werden und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementieren. Maier stellte auch klar:
"Der Deutsche Pflegerat muss bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung intensiv einbezogen werden."
DKG erhofft positive Entwicklung in der Pflege
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der Einführung "eines Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrumentes" die Möglichkeit, die Pflege im Krankenhaus zu stärken. Nach einigen – auch von der DKG geforderten – Anpassungen könne in den kommenden Jahren eine positive Entwicklung in der Pflege eingeleitet werden.
Allerdings äußert die DKG kritisch, dass es "keinesfalls eine Pflege nach Kassenlage" geben dürfe. Pflege könne sich nur nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten richten. Das Vetorecht des Finanzministers konterkariere die Zielsetzung und das politische Versprechen, das mit den Pflegebudgets verbunden war, nämlich die vollständige Refinanzierung der Pflege am Bett.
Mai: PPR 2.0 darf nur Übergangslösung sein
Laut dem Präsidenten der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, ist die Neuentwicklung eines Instruments zur Personalbemessung weiterhin unerlässlich. Die PPR 2.0 dürfe nur als Übergangslösung dienen, sagte Mai am Freitag in Mainz. Sie sei aufgrund der fehlenden Evaluation keineswegs ein Personalbemessungsinstrument, das sich am Pflegebedarf orientiere.
"Zudem ist sie vergangenheitsorientiert, weil sie eher die Frage beantwortet, ob gestern genug Personal anwesend war. Sie fokussiert sich nicht auf die Personalbedarfe der Zukunft, weil sie dies von ihrer Plattform her gar nicht leisten kann."
Die Weiterentwicklung im Gesetz interpretiere die Landespflegekammer dergestalt, dass abseits der PPR 2.0 ein neues Instrument entwickelt werde. Die ursprünglich geplante Entwicklung eines völlig neuen Instruments hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach indes bereits abgeblasen. Die PPR 2.0 soll stattdessen weiterentwickelt werden.
Laut Mai könne die PPR 2.0 nur zur Entlastung beitragen, wenn sich die Zahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten an der Zahl des zur Verfügung stehenden Personals orientiert. Das sei aber so explizit nicht vorgesehen, sondern nur Abschläge, die eine Mangelbesetzung inklusive einer Qualitätsverschlechterung und Belastungserhöhungen leider nicht ausschließen.