Der Deutsche Pflegerat (DPR) fürchtet "erhebliche praktische Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung" angesichts des jüngsten Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Betreuung.
In der häuslichen Pflege habe sich mittlerweile ein "exorbitanter Schwarzmarkt" entwickelt. DPR-Präsidentin Christine Vogler beziffert den "grauen Pflegemarkt", in dem Pflegebedürftige oft von osteuropäischen Frauen zu Hause unterstützt werden, auf bis zu 500.000 Haushalte. Dabei würden auch pflegerische Leistungen abgerufen – selbst wenn diese in den betreffenden Settings nicht erbracht werden dürften und somit nicht qualitätsgesichert seien.
"Exorbitanter Schwarzmarkt" in der häuslichen Pflege
Mehrere Notlagen träfen in diesem Zusammenhang aufeinander: Die meisten Familien könnten eine professionell zu erbringende Pflege ihrer Angehörigen in den eigenen 4 Wänden nicht zahlen. Zudem suchten viele osteuropäische Frauen dringend Arbeit, während in Deutschland die meisten ambulanten Pflegedienste dringend Mitarbeitende suchten. In der geltenden Praxis gebe es darüber hinaus keine Kontrollen der Qualität der geleisteten Arbeit; auch Arbeitsschutzstandards und angemessene Entlohnung gebe es nicht.
Vogler betonte am Montag:
"Fakt ist, in der Schwarzarbeit in der Pflege gibt es keine guten und fairen Arbeitsbedingungen."
Mit einem 7-Punkte-Programm will der DPR deshalb u. a. die Arbeit der grenzüberschreitenden Betreuungspersonen legalisieren:
- Legalisierung der transnationalen Betreuungspersonen, Auflösung des "grauen Pflegemarkts". Erarbeitung von Konzepten, wie mit den bestehenden Strukturen Anspruchshaltungen und Versorgungssicherheit unter Einbindung der Kommunen gewährleistet werden können.
- Einbindung der osteuropäischen Betreuungspersonen im Rahmen eines Konjunkturpakets in den legalen Arbeitsmarkt.
- Bezahlung von tarifgerechten, sozialversicherungspflichtigen Löhnen, die angemessene Beschäftigungsbedingungen erlauben.
- Ausbau der Pflegeversicherung über Steuermittel im Rahmen der Erhöhung der Sachleistungsbudgets im ambulanten Bereich. Finanzielle Absicherung der Bedürftigen durch Sozialhilfeträger.
- Einheitliche Umsetzung einer bundesweiten 2-jährigen Pflegeassistenzausbildung, um Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung zu sichern.
- Klare und eindeutige Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung im häuslichen Setting. Kompetenzorientierter Einsatz von Pflegeassistenzpersonal und Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege.
- Einführung von "Marktwächtern" bei den Verbraucherzentralen sowie Ausbau von Beratungsstellen für 24-Stunden-Pflege.