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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

DPR: Idee für funktionierendes Gesundheitssystem fehlt

Der Pflegerat vermisst eine Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems.

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) stärkt nach Auffassung des Deutschen Pflegerats (DPR) nicht die pflegerische Versorgung. Der Entwurf lasse die Idee eines funktionierenden Gesundheitssystems vermissen, das alle Gesundheitsfachberufe und Sektoren einbezieht, und diene vor allem der kurzfristigen Rettung der Finanzen in der Pflegeversicherung.

Stärkung der beruflichen Pflege fehlt

Eine wirkliche, zeitnah erforderliche Strukturreform der Pflegeversicherung stehe nach wie vor aus, kritisierte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Mittwoch. Auch die Stärkung beruflich Pflegender vermisst Vogler. Benötigt werde die Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems.

Entgegen des im Koalitionsvertrag festgelegten bundeseinheitlichen Berufsgesetzes für Pflegeassistenz, enthalte der jetzige Entwurf umfassende Lockerungen der beruflichen Qualifikationen für Pflegehilfspersonal bis hin zur Anerkennung von nur berufspraktischen Erfahrungen sowie "nicht zu tolerierende" langjährige Übergangsregelungen, bemängelte die DPR-Präsidentin weiter.

Pflegeassistenzberuf bundesweit vereinheitlichen

Wenn Bund und Länder nicht unverzüglich die notwendigen Inhalte sowie Ausbildungsstrukturen für den bundeseinheitlichen Pflegeassistenzberuf schafften, könne die qualitativ und quantitativ gebotene Einführung des neuen bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens schon im ersten Schritt zum 1. Juli 2023 nicht gelingen. Dies habe unabsehbare Folgen für die Sicherstellung der Pflege in allen Versorgungsbereichen.

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