Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten zu reformieren: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das ermögliche deutliche Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024. In einem zweiten Schritt würden sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals "spürbar" angehoben, teilte die Pressestelle des Ministeriums unter Verweis auf den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG), der BibliomedPflege vorliegt, mit.
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung insbesondere für Kinderlose
Konkret bedeutet das ab Juli 2023 einen höheren Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte. Das entspreche dann jährlichen Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro. Der Beitragssatz für Kinderlose wird weiter angehoben: um 0,25 auf 0,6 Beitragssatzpunkte.
Die Maßnahmen sollen die Pflege zu Hause stärken, den Anstieg der Pflegekosten in Heimen bremsen und perspektivisch die Leistungen der Pflege insgesamt dynamisieren.
Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessern
Die Versorgung sei auch dadurch zu stärken, für beruflich Pflegende bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Zum Beispiel soll in der stationären Pflege die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Dabei sei die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.
Die Förderung von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege, insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, soll ausgebaut und das Förderprogramm von 100 Millionen Euro im Jahr nach § 8 Abs. 7 SGB XI bis Ende des Jahrzehnts verlängert werden.
Darüber hinaus habe das BMG bereits eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten verbessere. Dazu gehörten Maßnahmen zur Unterstützung der Verfahren bei der Einreise sowie bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Sicherheit bei privaten Anwerbungen.
Gewinnung von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten verbessern
Diese Bemühungen gelte es – auch im Rahmen der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – weiter zu intensivieren.
Mit der Pflegereform soll künftig zudem der finanzielle Aufwand der Pflegeeinrichtungen bei Auslandsanwerbungen in den Landesrahmenverträgen besser berücksichtigt werden können.
Da die Kosten von guter Pflege ständig stiegen, dürfe die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen, äußerte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Referentenentwurf gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Einer menschlichen Gesellschaft müsse die Pflege Hochbetagter mehr wert sein. Dass immer mehr Menschen nach einem arbeitsreichen Leben in die Sozialhilfe abrutschten, sei nicht zu akzeptieren.
Kritik von Betreuungsdiensten und bpa
Für den Bundesverband der Betreuungsdienste ist der Referentenentwurf zwar "ein Schritt in die richtige Richtung – mehr aber auch nicht". Dringend notwendig sei eine grundsätzliche Strukturreform der Pflegeversicherung. Immer mehr Geld könne die grundlegenden Veränderungsbedarfe nicht nachhaltig übertünchen.
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert Lauterbachs Reformvorschläge. Sie würden den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Die jetzt vorgeschlagenen Leistungserhöhungen reichten nicht aus, um echte Entlastungen zu schaffen.
Die Vorhaben nützten auch nichts, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keinen Heimplatz, keine ambulante Versorgung oder keine Tagespflege fänden.