Die am Dienstag von der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) verabschiedete Weiterbildungsordnung lässt aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest die notwendigen Erfordernissen an eine zeitgemäße und zukunftsweisende pflegefachliche Weiterbildung vermissen.
Einarbeitungszeit zu kurz, Anhörungen fehlen
DBfK-Nordwest-Vorsitzender und Sprecher der DBfK-Fraktion in der Kammerversammlung, Martin Dichter, kritisierte in dieser Woche, die Weiterbildungsordnung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, greife aber die aktuellen Herausforderungen nicht ausreichend auf. In ihrer jetzigen Form sei sie nur "begrenzt anschlussfähig an das Pflegeberufegesetz und die generalistische Ausbildung".
Den Grund dafür sieht Dichter vor allem in der kurzen Erarbeitungszeit und noch fehlenden Strukturen, wie sie etwa mit Anhörungen von Verbänden, Expertinnen und Experten sowie mehreren Lesungen in Rechtssetzungsprozessen sonst üblich seien. Der Bildungsausschuss hätte für seine Arbeit mehr Zeit gebraucht, resümierte der Pflegewissenschaftler.
Weiterbildungsziele nicht formuliert
Zwar gebe es durchaus positive Entwicklung, was etwa an dem pädagogisch-didaktischen Rahmen erkennbar sei. Aber:
"Was (…) fehlt, sind Anknüpfungsansätze für Weiterbildungen nach der generalistischen Pflegeausbildung, Vereinbarungen zur vertikalen Durchlässigkeit in das hochschulische Bildungssystem und konkrete Qualifikationsvorgaben für Dozierende. Darüber hinaus fehlt die Formulierung von Weiterbildungszielen, die die Kompetenzen von Pflegefachpersonen in den unterschiedlichen Settings anstreben, und die Konstruktionsmerkmale des pädagogisch-didaktischen Rahmens sind in einen notwendigen Kontext zu bringen, um sie für die Rahmenpläne der Weiterbildungen nutzen zu können."
Aufgrund der "Defizite" in der veröffentlichten Weiterbildungsordnung will sich der DBfK Nordwest für eine "zeitnahe Überarbeitung" einsetzen.