Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat mit scharfer Kritik auf das Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur geplanten Krankenhausstrukturreform reagiert. Statt die angekündigte pflegerische Leitung in Level-1i-Krankenhäuser fachlich auszugestalten, sollen Pflegefachpersonen lediglich die Geschäfte verwalten dürfen. Dabei könnten von Advanced Practice Nurses geleitete Level-1i-Häuser ein Schlüssel für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung sein, argumentierte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein am Donnerstag. Zu den bekannt gewordenen Eckpunkten sagte sie enttäuscht:
"Das ist verschwendetes Potenzial und ein Schlag ins Gesicht für die Profession."
Wichtig und dringend geboten sei, der pflegefachlichen Leistung den notwendigen Stellenwert zu geben. Stattdessen würden Pflegende in ihre traditionellen Schranken verwiesen.
Am Ziel vorbei und mehr Bürokratie erwartet
Die drei Ziele der Reform – Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung – seien mit den Eckpunkten nicht zu erreichen. Dort heiße es einerseits, dass die Ermittlung des Pflegebudgets unangetastet bliebe, und andererseits, dass künftig pro Fall Pflegebewertungsrelationen herangezogen werden sollen.
Das klinge nach "Pflege-DRG" und widerspreche der Zielsetzung des Pflegebudgets. Zudem werde es voraussichtlich zu mehr Bürokratie führen.
Die Qualität pflegerischer Versorgung und Leistung würden in den Eckpunkten "nicht einmal erwähnt". Pflege erscheine wie bereits im DRG-System lediglich als Kostenfaktor.
"Wenn Pflege als Kostenfaktor und nur Medizin als Leistung betrachtet wird, zeugt das von einem mangelnden Verständnis von guter Gesundheitsversorgung und von mangelnder Wertschätzung pflegerischer Leistungen. Denn ohne professionelle Pflege kann moderne Medizin nicht erfolgreich sein! Man wiederholt damit einen Fehler der Fallpauschalen und zementiert überkommene Machtstrukturen."
Lediglich die Ankündigungen aus dem BMG, Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachpersonen erweitern und eine Regelung zur Heilkundeübertragung vorlegen zu wollen, seien Lichtblicke.