Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sollen Pflegefachpersonen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, im Fall von Personalknappheit trotz Infektion arbeiten dürfen. Das lehnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) entschieden ab. Die Gesundheit der Mitarbeitenden dürfe nicht zusätzlich gefährdet werden, heißt es in einer Mitteilung von Donnerstag.
"Die Gesundheit der Pflegenden in der Langzeitpflege und in den Krankenhäusern muss mit gleicher Priorität geschützt werden, wie die aller anderen Bürgerinnen und Bürger auch", betonte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Was ist ein "relevanter Personalmangel"?
Bislang könne niemand einschätzen, wie hoch das Risiko für Spätfolgen ist, wenn eine Infektion nicht ernst genommen werde. Insbesondere wenn infizierte Pflegefachpersonen in der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten eingesetzt würden, seien sie extrem belastet und damit zusätzlich gefährdet.
Der Einsatz von positiv getesteten Pflegefachpersonen im Krankenhaus darf dem RKI zufolge nur bei "relevantem Personalmangel" erfolgen. Bedingung ist, dass die Pflegefachpersonen keine Symptome aufweisen, FFP2-Masken bei der Arbeit tragen und ausschließlich infizierte Patientinnen und Patienten versorgen. Was ein "relevanter Personalmangel" ist, bleibt unklar.
"Der DBfK lehnt die Beschäftigung von infizierten Pflegenden grundsätzlich ab, unabhängig davon ob sie messbare Symptome aufweisen oder nicht."
Für Einrichtungen der Langzeitpflege gilt laut RKI, dass positiv getestete Beschäftigte keine Bewohnerinnen und Bewohner versorgen dürfen. Allerdings kann bei Personalmangel die Quarantänezeit in Verdachtsfällen auf 7 Tage verkürzt werden, damit die Pflegefachpersonen schneller eingesetzt werden können.
Quarantäneregeln auch im Verdachtsfall einhalten
Der DBfK wisse aus der Praxis, dass auch in der Langzeitpflege infiziertes Personal eingesetzt werde, um infizierte Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen. Auch berichteten Pflegende, dass auf Tests verzichtet werde, um so die Versorgung sicherzustellen.
Bienstein betonte: Auch in Verdachtsfällen seien die Quarantäneregeln einzuhalten.
"Sollte die Anzahl von Pflegenden einer Einrichtung in Quarantäne oder mit nachgewiesener Infektion so hoch werden, dass eine sichere Versorgung nicht mehr möglich ist, müssen sich Träger, Gesundheitsämter, Kommunen und gegebenenfalls die Heimaufsicht zusammensetzen, um Lösungen zu finden. Das muss jetzt bereits vorbereitet werden."
Bereis zu Beginn der Corona-Pandemie äußerten sich Fachpflegende kritisch zu diesem Thema.