Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte zur Zielsetzung, Pflegefachpersonen stärker in die Versorgung einzubinden und deren Kompetenzen besser zu nutzen. Pflegefachpersonen würden in ihrer Arbeit aufgewertet und motiviert. Zudem würden Ärzte entlastet und Pflegebedürftige erhielten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen.
Die Regelungen im Einzelnen
Der Gesetzentwurf enthält im Hinblick auf die berufliche Pflege unter anderem folgende Regelungen:
- Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich "weitergehende Leistungen als bisher" und bestimmte, bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen dürfen. Insbesondere beim Wundmanagement, beim Management von Diabetes und Demenz sowie im Rahmen von Folgeverordnungen sollen sie "mehr Befugnisse und erweiterte Möglichkeiten" bekommen.
- Im Pflegeberufegesetz soll klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen.
- Die Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen in einem Projekt gemeinsam mit den Pflegeberufsorganisationen differenziert beschrieben werden. Dieser sogenannte "Muster-Scope of Practice" soll als Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen dienen.
- Die "Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene" sollen gestärkt und systematisch an den sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben im Fünften (SGB V) und Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) beteiligt werden. "Pflege soll dort mitreden dürfen, wo sie betroffen ist."
Umsetzung vor der Wahl ist ungewiss
Pflegeberufsverbände hatten seit dem Ampel-Aus auf die Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes und des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes gedrängt. Der Bundestag hatte vor knapp zwei Wochen in der ersten Lesung das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz beraten. Die CDU/CSU-Fraktion hatte eine eigene Initiative angekündigt, sobald die Union wieder in Regierungsverantwortung ist.
Die weitere Umsetzung beider Gesetze vor der Wahl am 23. Februar ist ungewiss, da die rot-grüne Minderheitsregierung keine eigene Mehrheit im Bundestag hat.