Der ursprüngliche Zeitplan zur neuen Pflegepersonalbemessung ist nicht einzuhalten; das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist aber dennoch "bestrebt", die Verordnung so schnell wie möglich zu finalisieren. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor, das an alle Akteurinnen und Akteure versendet wurde, die in Gesprächen zur PPR 2.0 involviert sind, und von dem BibliomedPflege Kenntnis hat.
Zustimmung des Bundesrats erst 2024 möglich
Die Anhörungsfrist sei am 29. November abgelaufen. Derzeit werte das BMG die eingegangenen Stellungnahmen aus und nehme als Ergebnis der Ressortabstimmung und Anhörung gegebenenfalls notwendige Anpassungen vor.
Für den Erlass der Pflegepersonalbemessungsverordnung ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Die nächsten möglichen Termine liegen aus verfahrensrechtlicher Sicht allerdings im ersten Quartal 2024. Erst in diesem Zeitraum sei auch mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen.
Der geplante Start zum 1. Januar ist damit obsolet. Trotz dieser Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren sehen sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutscher Pflegerat (DPR) und Gewerkschaft Verdi auf der Zielgeraden eines langjährigen Prozesses zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in Krankenhäusern.
DKG, DPR und Verdi fordern Planungssicherheit
Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr möge zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar sein. Allerdings benötigten die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich komme, teilten die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung am Dienstagnachmittag mit.
Nötig sei ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten.
Auch die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 nach § 137l SGB V bis 31. Dezember 2024 sei von der Verzögerung der Rechtsverordnung betroffen. Denn diese baue auf der Einführung der PPR 2.0 auf.
Die Verbände drängen, wie schon in der Vergangenheit, auf eine verlässliche Perspektive. Die Verordnung müsse festlegen, ab wann die PPR 2.0 zu erfüllen sei.