Deutscher Pflegerat (DPR) und Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest haben davor gewarnt, bestehende Qualitätsvorgaben in der Pflege abzusenken. Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) seien "vage Absichtserklärungen und unverbindliche Empfehlungen", vor allem aber stünden damit Standards zur Disposition, die der Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Pflege dienten, beanstandete der DBfK Nordwest. Besonders kritisch sei die angekündigte Revision der Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen mit dem Ziel, einen bedarfsgerechten Skill-Mix zu ermöglichen und dazu den zulässigen Anteil an Pflegehilfspersonen an der Gesamtzahl der Pflegenden zu erhöhen.
Pflegepersonaluntergrenzen als Mindestanforderungen nicht infrage stellen
DBfK-Nordwest-Vorsitzender Martin Dichter sagte dazu:
"Wie der Name schon sagt: das sind Untergrenzen. Dabei reden wir nicht von einer qualitativ hochwertigen geschweige denn bestmöglichen Krankenhausversorgung, sondern von roten Linien, die eingezogen wurden, um gefährliche Pflege zu verhindern. Diese Mindestanforderungen an die Anzahl und Qualifikation von Pflegepersonal auf den Prüfstand zu stellen, ist der absolut falsche Weg, um dem systembedingten Personalmangel im Krankenhaus zu begegnen."
Bedeutung der Heilkundeausübung
Auch der DPR vermisst in den GMK-Beschlüssen "wesentliche Punkte, um der Profession Pflege eine sinnvolle Perspektive für ihren Beruf zu geben". DPR-Präsidentin Christine Vogler bemängelte primär vier Punkte:
- Die vollständige Heilkundeausübung sei ein Muss. Ohne die vollumfängliche Nutzung der bereits vorliegenden Kompetenzen der Profession Pflege sei das Gesundheitssystem nicht mehr überlebensfähig.
- "Absolut erforderlich" sei, dass die GMK den Beschluss fasst, die Pflegeassistenzausbildung direkt dem Bund zu übertragen und damit die notwendige Einheitlichkeit der Ausbildung schnell zu gewährleisten. Gleichzeitig müssten die Länder die notwendigen schulischen Ausbildungskapazitäten schaffen.
- Die Profession Pflege benötige Selbstverwaltungsstrukturen. Gemeinsam müssten sich die Länder für eine bundesweite Etablierung von Pflegekammern aussprechen und deren Umsetzung vorantreiben.
- Die von den Ländern vorgeschlagene Überprüfung der Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus dürfe nicht zu reduzierten Qualitätsvorgaben führen.