Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat davor gewarnt, ambulante und alternative Pflegesettings im Rahmen der kürzlich vorgelegten Pläne für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zu benachteiligen.
Ambulante Langzeitpflegewohnsettings benachteiligt
Zwar würden Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen der Pflegekosten in der stationären Pflege entlastet, was zu begrüßen sei. Dies führe aber gleichzeitig zu einer Schieflage in ambulanten Langzeitpflegewohnsettings, die eine ähnlich hohe Versorgungssicherheit mit vergleichbaren Eigenanteilen böten wie stationäre Einrichtungen, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des KDA.
Vor allem Betreibende von ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften fürchteten angesichts dieses Finanzierungsvorteils für die stationäre Pflege um ihren Fortbestand. So berichteten sie beispielsweise von Angehörigen, die sich aufgrund dessen lieber für das klassische Versorgungsangebot entscheiden.
Leistungsrecht vereinfachen und flexibilisieren
Auch seien erste Fälle aufgetreten, bei denen Sozialhilfeträger im Bedarfsfall die Kosten für ambulante Pflegewohngemeinschaften im Vergleich zu stationären Einrichtungen als unverhältnismäßig einstufen und eine Finanzierung infrage stellen.
Der KDA fürchtet, dass sich lokale Initiativen, Dienstleistende und Kommunen aus geplanten WG-Projekten zurückziehen, weil sie das finanzielle Risiko nicht tragen wollen und sich hier ein Wohnangebot entwickelt, das in Zukunft primär Menschen mit höherem Einkommen vorbehalten bleibt. Das KDA schreibt dazu:
"Eine solche Entwicklung halten wir jedoch angesichts der enormen Pflegeaufgaben, die noch vor uns liegen, nicht für zielführend."
Insgesamt sei das Leistungsrecht zu vereinfachen und zu flexibilisieren, forderte das KDA. Eine Flexibilisierung im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung – flankiert mit einer subjektorientierten Qualitätssicherung – könne eine am individuellen Bedarf orientierte Versorgung besser ermöglichen. Langwierige Diskussion- und Anpassungsprozesse zur Einordnung, Abgrenzung und Gleichberechtigung der Leistungsansprüche in unterschiedlichen Wohnformen könnten damit vermieden werden. Denn das erschwere bislang oft die Entwicklung und Verbreitung neuer Wohn- und Versorgungsformen.