Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft Verdi haben am Dienstag in Berlin Eckpunkte für ein Pflegepersonalbemessungsinstrument vorgelegt. Das Instrument soll künftig den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen ermitteln und die notwendige Pflegepersonalausstattung definieren. Die bislang geltenden gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen würden sich dann erübrigen, sind sich die Partner einig. Denn "ein weitaus realistischeres und wirksameres Mittel zur Sicherung der Pflegequalität" stünde dann zur Verfügung.
"Wir benötigen die Orientierung am Bedarf, nicht an einem beliebig festgelegten Grenzwert für Gefährdung", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von DPR, DKG und Verdi. Eine verbindliche Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientiere, sei das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel in der Pflege.
Das Instrument stelle zudem künftig die Grundlage für die Verhandlung der Pflegebudgets.
Damit das Instrument verpflichtend eingeführt und bundeseinheitlich umgesetzt werde, sei der Gesetzgeber gefordert. Bis Ende dieses Jahres wollen die drei Organisationen deshalb einen entsprechenden Vorschlag für ein Pflegepersonalbemessungsverfahren dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) präsentieren. DPR, DKG und Verdi erwarten, dass das BMG diesen Vorschlag in einer Regierungskommission unter Beteiligung der drei Verbände berät.
7 Eckpunkte für eine bedarfsgerechte Personalbemessung
Das Instrument sei einfach, selbsterklärend und bürokratiearm, versprechen die Organisationen. In einem gemeinsamen Konzept einigten diese sich auf 7 Eckpunkte:
- Grundlage ist die Struktur der Pflegepersonal-Regelung (PPR)
- Die PPR wird überarbeitet und ggf. ergänzt, die Minutenwerte aktualisiert
- Das Instrument soll kontinuierlich weiterentwickelt werden, um künftige pflegewissenschaftliche und versorgungsrelevante Erkenntnisse berücksichtigen zu können
- Das Instrument soll verbindlich sein. Dafür bedarf es einer geregelten Übergangsphase. Sollte es nach dieser Übergangsphase zur Unterschreitung des ermittelten Pflegepersonalbedarfs kommen, setzen gestufte Interventionen ein.
- Die besondere Situation im Nachtdienst wird durch Mindestvorgaben der Personalausstattung für alle bettenführenden Stationen berücksichtigt.
- Für die Pflegepersonalbemessung der Intensivstationen soll in einem weiteren Schritt möglichst zeitnah ein Instrument entwickelt und umgesetzt werden, das sich an bestehenden Vorgaben, Empfehlungen und Instrumenten orientiert
- In der Kinderkrankenpflege sind die PPR-Werte von einem spezifischen Personalbemessungsinstrument abzulösen.