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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Experten kritisieren Pflegesofortprogramm

Das geplante Pflegepersonal-Stärkungsgesetz stößt bei Verbänden und Gewerkschaften weiterhin auf zahlreiche Bedenken. Zwar wird einhellig das Ziel begrüßt, mehr Personal in der Kranken- und Altenpflege zu beschäftigen. Jedoch werden andere Vorhaben, wie etwa zu Personaluntergrenzen, kritisch gesehen. Das zeigte sich am Mittwoch bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag sowie in schriftlichen Stellungnahmen. 

Auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegende gefordert

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe kritisierte, der Gesetzentwurf sei zu einseitig auf Verbesserungen in der vollstationären Pflege ausgerichtet, berichtet der Nachrichtendienst "heute im bundestag" (hib). Um die Lage zu verbessern, müsse es auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegefachpersonen geben. Angesichts des Fachkräftemangels sei mit einer Umverteilung auf Kosten der beiden Bereiche zu rechnen. Es dürfe kein Keil zwischen die Versorgungsbereiche der Pflege getrieben werden. Das Sofortprogramm müsse für die ganze Pflege gelten. 

Der Sozialverband VdK ging laut hib-Bericht auf die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen ein. Höhere Vergütungen der Fachkräfte in der vollstationären Pflege führten "zu wahrhaften Kostenexplosionen für die Pflegehaushalte" und in der ambulanten Pflege gegebenenfalls zu einer Unterversorgung. Der Anstieg der Eigenanteile müsse schnellstens gestoppt und zurückgeführt werden. Die 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege reichten zudem für eine angemessene Versorgung nicht aus. 

DKG und GKV-Spitzenverband uneins

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits im Vorfeld umfassende Änderungen angemahnt. Der Verband wehrt sich insbesondere gegen die geplante Streichung des Pflegzuschlags in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr.

Ein Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nannte in der Anhörung die Argumente der DKG nicht nachvollziehbar, berichtet hib. Wenn zusätzliche Pflegende in Krankenhäusern künftig vollständig refinanziert würden, sei der Zuschlag nicht mehr nötig.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser sollen ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden. Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus soll künftig vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden.

Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegende im Krankenhaus voll refinanziert werden. Zudem soll künftig ein Pflegepersonalquotient ermittelt werden, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt.

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