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Pflegepersonaluntergrenzen

Wieder keine Einigung zwischen DKG und GKV

DKG und GKV-Spitzenverband haben sich nicht über weitere Untergrenzen für Pflegepersonal in der Herzchirurgie und Neurologie einigen können.

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband haben sich offensichtlich nicht über weitere Untergrenzen für Pflegepersonal in der Herzchirurgie und Neurologie einigen können. Obwohl die geplante Vereinbarung in den vergangenen Monaten bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden sei, habe die DKG die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist zum 31. August verstreichen lassen. Das geht aus einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbands von Montag hervor.

GKV-Spitzenverband bedauert Nicht-Einigung

"Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden", sagte GKV-Spitzenverbands-Vorstandsmitglied, Stefanie Stoff-Ahnis.

Die DKG twitterte ihrerseits, die Verhandlungen seien zwar gescheitert, "aber wie auch im letzten Jahr nicht an der DKG":

Die Vereinbarung sei, wie im Vorjahr, "an der sturen Haltung des GKV-Spitzenverbands" gescheitert, der sich sachgerechten Lösungen verweigere und mit Maximalforderungen die Versorgung gefährde.

Da sich bereits im vergangen Jahr die beiden Parteien nicht auf Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen einigen konnte, hatte das Bundesgesundheitsministerium seinerzeit eine Ersatzvornahme in Form der "Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung" vorgenommen.

Gleiches dürfte nun wieder anstehen.

Erst vor 2 Wochen hatte sich die DKG entschieden dafür ausgesprochen, die Personaluntergrenzen in der Pflege in der jetzigen Form nicht weiter fortzuführen.

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