Die Generalistik ist da – und mit ihr tauchen für Praxisanleitende wie Träger und Auszubildende viele Fragen auf: Was bedeuten die Vorgaben aus dem neuen Pflegeberufegesetz, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Länderverordnungen konkret für die praktische Pflegeausbildung? Kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das neue Pflegeberufegesetz (PflBG), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und die ersten Länderverordnungen stellen neue Anforderungen – sowohl an Praxisanleitende, an das mittlere Management mit seinen Teams, an die Träger der praktischen Ausbildung (TPA), aber auch an Schulen und Hochschulen. Den Ausbildungsplan am Einsatzort, der von der Pflegeschule abgenommen wird, verantworten die TPA. Dabei sind die Vorgaben des schulinternen Curriculums zu berücksichtigen. Daraus lässt sich schlussfolgern: Die Regelkommunikation, also der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den genannten Instanzen, muss stark ausgebaut werden. Praxisanleitende sollten die aktuelle Ausbildungssituation in Zukunft in festen Intervallen, also mehr als einmal jährlich mit der (Hoch-)Schule, den Trägervertretern, den Kooperationspartnern und den praxisbegleitenden Lehrenden erörtern.
Wie ist der Arbeitsort der Praxisanleitenden auszustatten?
Lernende dürfen seit Jahresbeginn nur noch dort eingesetzt werden, wo Praxisanleitende (PAL) ihren vom Gesetzgeber definierten Aufgaben nachkommen. Sowohl die Vor-, Durchführungs- und Nachbereitungszeiten der Anleitung als auch die Koordinierungszeiten mit den Schulen sind Bestandteil der tariflichen Arbeitszeit. Die Anleitungszeiten sind in den Arbeitsablauf der Station zu integrieren. Außerdem stehen PAL geeignete Räume, z. B. ein Büroarbeitsplatz, sowie eine entsprechende Ausstattung wie etwa ein PC, Papier, Drucker und Software zu, um beispielsweise Anleitungsangebote erstellen zu können. Kurzum: Überall dort, wo zukünftig Pflegende ausgebildet werden, muss der Arbeitsplatz für pädagogische Zwecke nutzbar gemacht und dem Bedarf angepasst werden.
Was haben die Praxiseinsatzorte und ihre Einrichtungen davon?
Mit der Stärkung der Praxisanleitung bestehen gute Chancen, das Image und den Ruf der eigenen Einrichtung bei der Zielgruppe „Auszu bildende“ und „neue Mitarbeitende“ durch sinnhafte Ausbildungskonzepte und professionelle Einarbeitung (Onboarding) zu verbessern (Stichwort: Employer Branding). Ein Teil der Finanzmittel wird dem Träger dafür erstattet.
Es ist davon auszugehen, dass in den Pauschalen, die auf Landesebene verhandelt wurden, grundsätzlich alle Kosten nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung abgebildet sind. Das gilt insbesondere für das gesetzlich zu leistende Mindestmaß von 250 Stunden Praxisanleitung in 3 Jahren. Da es sich um Pauschalen handelt, kann selbstverständlich nicht jeder Kostenbestandteil exakt beziffert werden. Damit die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und sich ihre Wirkung positiv imagegebend entfaltet, sollten PAL zukünftig Marketing und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Grundlagen dieser beiden Themen gehören daher sowohl zu den jährlichen Fortbildungsthemen als auch in die Rahmenlehrpläne der PAL-Weiterbildung.
Welche Inhalte sind ab 2020 auszubilden und anzuleiten?
Die Generalistik vermittelt ein völlig neues Berufsbild und ist nicht die bloße Addition von Inhalten aus drei Berufen. Dazu ein Beispiel: Die Praxisanleiterin auf der Kinderchirurgie muss ihr Anleitungsthema nicht zusätzlich auf die Erwachsenen- bzw. Altenpflege übertragen, denn dafür gibt es praktische Pflichteinsätze.
Das PflBG, die PflAPrV und der Rahmenlehrplan lassen erkennen, dass sich die angestrebten Kompetenzen im Laufe der Ausbildungszeit vergrößern: von der einfachen zur komplexen Fallbearbeitung bis hin zur individualisierten und mündigen Patientenversorgung. Die neue Form der Praxisanleitung sollte kompetenz- und situationsorientierend, persönlichkeits- und wissenschaftsorientiert sein und zudem auf digitale Kompetenzen abzielen.
Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Vorbehaltsaufgaben gelangen erstmals pflegediagnostische und -therapeutische Aspekte in den Fokus. Situationen aus der Pflegepraxis, wie etwa die Erfassung des Pflegebedarfs, Pflegephänomene bei chronischen Wunden, Schmerzen oder der Kontinenzerhalt, bieten sich als Anleitungsthemen an. Lehren und interdisziplinäres Lernen berücksichtigen die individuelle Lernbiografie. Die Erlangung von Lernkompetenzen, inklusive der Selbstreflexion, findet innerhalb von Einzel-, Tandem- oder Gruppenanleitungen statt. Die dahinterstehenden Werte der PAL werden durch Metalog für die Auszubildenden transparent und stärken die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen.
Dabei geht es primär nicht um Verrichtungsorientierung. Vielmehr geht es um den bereits beschriebenen kumulativen Kompetenzaufbau. Dazu gehören komplexe Anleitungen zur Einstellung, zum Hinterfragen der bisherigen Arbeit, zu Anforderungsanalysen des Pflegeempfängers und Aspekte der Lernortkooperation – auch mit Hochschulen. Gerade sie versprechen sich von der Zusammenarbeit mit den PAL konstruktive Anregungen und ein „Think outside the box“, genauso wie Anleitungen mit wissenschaftlichem Hintergrund inklusive Literaturrecherchen. Einige PAL fungieren zudem als Lehrbeauftragte im Skills-Lab-Konzept.
Welchen Fokus erfordert dies bei den Praxisanleitenden?
Durch Fort- und Weiterbildung gelingt es PAL, Ausbildungssituationen nach neuen Vorgaben zu gestalten. Sie identifizieren also problembehaftete Fallbearbeitungen, indem sie die verschiedenen Kompetenzen, die in der (Hoch-)Schule curricular entwickelt wurden und die sich im Ausbildungsplan widerspiegeln, in der Praxissituation exemplarisch entfalten und trainieren. Im Fazit bedeutet das: Sie kennen die typischen konstituierenden Elemente einer Lernsituation und setzen diese am Praxiseinsatzort mit Pflegeempfängern und Lernenden um. In einer solchen Ausbildungskultur wird gezeigt, wie Pflegeprobleme und -diagnosen erkannt und in der Situation erfolgreich behandelt werden. Im Feedback kann die Anleitungssituation evidenzbasiert reflektiert, bearbeitet und das nächste Ziel anvisiert werden. Jederzeit sollten sich die PAL dabei ihrer Vorbildrolle und ihrer eigenen Haltung bewusst sein.
Wie lassen sich Kompetenzen operationalisieren?
Verschiedene Modelle und Ansätze bieten abwechslungsreiche Möglichkeiten, darunter
- das Konzept der „bedeutsamen Arbeitssituationen“ als ein zentraler Bezugspunkt für die Strukturierung der praktischen Ausbildung,
- das Cognitive Apprenticeship (Modelling, Coaching, Scaffolding, Articulation etc.),
- reflexive Lernaufgaben bzw.
- selbstorganisierte Lernprojekte.
Kompetenzen fokussieren auf das Ergebnis (Outcome) des Bildungsprozesses und zeigen die angestrebte Leistung (Performanz). Kompetenzen lassen sich in der Regel nicht in einer einzelnen Anleitungssequenz erwerben. Stattdessen geschieht der Kompetenzaufbau meist über einen längeren Zeitraum. In der praktischen Ausbildung entwickeln sich Kompetenzen durch das Zusammenspiel von Wissensbeständen, Fertigkeiten und Einstellungen. PAL leiten gezielt kompetenzorientiert an und arbeiten auch bei der Planung der Anleitungssituationen mit Lernzielen. Diese können einzelne Teilkompetenzen messbar, nachvollziehbar und transparent machen.
EXKURS
An zahlreichen Ausbildungsorten finden Diskussionen über Ausnahmen von dieser Regel statt: Wenn eine Pflegeexpertin der Station ein Anleitungskonzept mit Lern- und Kompetenzzielen in enger Zusammenarbeit mit dem Praxisanleiter erstellt und die Unterschrift des Praxisanleiters die Korrektheit bestätigt, liegt nach Einschätzung des Autors eine Ausnahme vor. Diese Einzelanleitung darf entsprechend dokumentiert und zu den 250 Stunden addiert werden. Dazu ein Beispiel: Die Pflege-Enterostoma-Therapeutin im Team oder die Stationsleitung dürfen dann anleiten und dokumentieren, wenn die Praxisanleiterin zu dem Schluss kommt, dass die Expertenanleitung strukturiert ist und zum Curriculum der Schule bzw. zum Ausbildungsplan passt.
Werden die Lernenden heterogener?
Bedeutsamer werden die Erst- bzw. Eintrittsgespräche, bei denen der Einsatz geplant wird, die Halbzeit- und die Abschlussgespräche, um den Leistungsstand festzustellen, ggf. nachzujustieren bzw. summativ zu bestimmen. Von den PAL wird zukünftig ein stärkerer Perspektivenwechsel gefordert. Im Rahmen der Auszubildendenrotation etwa wird die PAL in der Abteilung weiterhin die gewohnten Stammschüler als Lernende haben, die dort ihren Vertiefungseinsatz absolvieren.
So lernen Auszubildende, die ihren Ausbildungsvertrag mit einem Akutkrankenhaus geschlossen haben, im Orientierungs- und ersten Pflichteinsatz „ihre“ Klinik kennen und bahnen entsprechende Kompetenzen in der akut-stationären Pflege an. Danach wechseln die Schülerinnen und Schüler z. B. in die Altenpflege, während Auszubildende des Seniorenheims in die Klinik kommen. Die Lernsituation bleibt auf der Station der Klinik bestehen. Die Lernenden aus der Altenpflege sollen nun die akutstationäre Versorgung lernen.
Die PAL sind sich bewusst, dass die Lernenden mit der Altenpflegeerfahrung einen anderen Hintergrund und eine andere Lernbiografie haben. Ebenso ist zu beachten, dass Lernende möglicherweise nun in Bereiche kommen, für die sie eine berufliche Zukunft zwar ausschließen, diese jetzt aber in der Ausbildung zu absolvieren haben. Hier könnten Motivationsprobleme auftreten. Die „Klinik-Schüler“ sollen in der Altenpflegeeinrichtung ihre medizinisch geprägten Vorerfahrungen in die Langzeitpflege einbringen und in diesem Setting neue Kompetenzen entwickeln (z. B. Aktivierung oder Tagesgestaltung). Das bedeutet für die PAL, die unterschiedlichen Lernbiografien zu respektieren und zu integrieren.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der veränderten Dauer der Einsätze?
Wichtig für PAL ist es, ein Bewusstsein dafür zu haben, dass es nur diesen einen Pflichteinsatz gibt. Beispiel: Eine aus der Altenpflege stammende Schülerin hat lediglich 400 Stunden Zeit, die klinischen Spezifika kennenzulernen. Somit stehen PAL vor der Herausforderung, in diesen gut 10 Wochen einen Großteil der notwendigen klinischen Kompetenzen zu entwickeln. Dazu braucht es klare Aufträge und einen verbindlichen Ausbildungsplan.
Die ausgebildeten Pflegefachfrauen und -männer werden künftig von PAL im Hinblick auf die Personalentwicklung viel stärker begleitet werden müssen. Darum werden Maßnahmen des „Onboardings“, also Einarbeitungskonzepte, durch PAL notwendiger werden. Denn eine Lernende, die ihre Vertiefung in der Altenpflege absolviert hat und nun erstmals in die Klinik wechselt, bringt lediglich ihre erlebten 400 Stunden aus der Ausbildung mit und ist nach ihrer staatlichen Prüfung auf die professionelle Einarbeitung durch PAL angewiesen.
Wie verändert sich die Auswahl der Einsatzorte?
Bisher war es in der Klinik so, dass die Lernenden in 2.500 Stunden möglichst viele Abteilungen (z. B. Endoskopie, OP, Intensiv) durchlaufen haben. Jetzt sind es bei den eigenen Schülerinnen und Schülern noch max. 1.300 Stunden (Orientierungs- und erster Pflichteinsatz = 800 Stunden und später 500 Stunden Vertiefung). Das entspricht nur noch 52 Prozent des Einsatzvolumens nach dem Krankenpflegegesetz.
Somit ist weniger Zeit vorhanden, um alle Fachabteilungen zu durchlaufen. Darum werden sich die Träger der praktischen Ausbildung darauf konzentrieren, die wesentlichen (Hauptfach-)Abteilungen einer Klinik mit Lernenden zu besetzen. Kleinere Abteilungen, die weniger exemplarisch sind, könnten wegfallen. An solchen Einsatzorten werden aus Ausbildungsgründen kaum noch PAL notwendig sein – vielmehr für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender, die möglicherweise zuvor noch nie diesen Spezialbereich betreten haben.
Lernende aus der Altenpflege werden in ihrer Ausbildung vermutlich nicht in solchen Spezialbereichen eingesetzt, denn sie sollen ja die kliniktypischen Bereiche wie Chirurgie oder Innere kennenlernen und dort Kompetenzen entwickeln. Daher sollte vor Ort eine gute Personalbesetzung mit PAL vorhanden sein – und zwar in jeder Schicht, in der Auszubildende eingesetzt werden. Ein PAL allein mit mehreren Lernenden kann das nicht stemmen. Darum sollten PAL eine prozentuale Freistellung erhalten – entsprechend der Anzahl der zu betreuenden Auszubildenden. Selbstverständlich unterstützen die Vorgesetzten dies, um als Team dem Ausbildungsauftrag nachzukommen.
Wie viele Stunden der praktischen Ausbildung sind zu dokumentieren?
Die Träger der praktischen Ausbildung erhalten für die vorgeschriebenen 10 Prozent dokumentierte Mindestanleitung die Kosten der praktischen Ausbildung refinanziert. PAL sichern diese 250 Stunden strukturierte und dokumentierte Anleitung. Die Erstattung liegt je nach Land bei jährlich ca. 8.500 Euro. Darin sind alle Ausgaben für die Qualifikation und die Fortbildung der PAL enthalten. Die gesetzliche Mindestvorgabe von 83,3 Stunden muss pro Ausbildungsjahr dokumentiert und angeleitet sein. Darüber hinaus fallen Vor- und Nachbereitungszeiten, Teilnahme an Prüfungen u. Ä. in einem Umfang von 20 bis 30 Stunden pro Ausbildungsjahr an, die ebenfalls über die vereinbarten Pauschalen abgedeckt sein sollten. Damit ergibt sich ein Richtwert von 103 bis 113 Jahresstunden Praxisanleitung.
Die Anleitungstermine sollten im Dienstplan mit höheren Prozentzahlen eingeplant werden, damit etwaige Krankheitsausfälle es nicht unmöglich machen, die Mindestmenge zu erreichen. Die 10-Prozent-Klausel gilt nicht als Pauschalwert. Daher können Ausbildungseinsätze ohne Praxisanleitung nicht durch Einsätze mit Anleitung kompensiert werden.
Wer leitet an?
PAL streben die Kompetenzen des Rahmenlehrplans in ihren Anleitungen an. Das bedeutet jedoch nicht, dass erfahrene Pflegende im Team ohne PAL-Weiterbildung nicht auch anleiten. Denn jede Pflegefachperson kann ihre Expertise in die praktische Ausbildung einbringen (Kasten Exkurs).
PAL haben eine gesetzlich definierte Zuständigkeit, die auf die Vernetzung mit dem Curriculum der Schule im Hinblick auf die Ausbildung abzielt und § 5 des PflBG sicherstellt. Diese sogenannten Anleitungsexperten können anderen gegenüber behilflich sein, Lernangebote der jeweiligen Station zu formulieren.
Wer übernimmt das Anleitungscontrolling?
Die Lernenden haben ihren Ausbildungsnachweis individuell zu führen und die erforderlichen Unterschriften beizubringen. Der Nachweis ist jederzeit bei Anleitung und Praxisbegleitung vorzuhalten und bei Einsatzende unaufgefordert in der Schule vorzulegen.
Die Schule bzw. Hochschule überprüft anhand des Ausbildungsnachweises, ob die praktische Ausbildung auf den Grundlagen des Ausbildungsplans durchgeführt wird. Nachdem sie alles geprüft hat, sollte sie den Auszubildenden eine schriftliche Rückmeldung geben, wie der Ausbildungsnachweis geführt wurde. Dabei geht es sowohl quantitativ um den Ist- und Sollstand als auch qualitativ um die Güte des dokumentierten Ausbildungsverlaufs und der Kompetenzentwicklung.
Die Schulen in Bundesländern, in denen bereits seit 16 Jahren in dieser Art dokumentiert wird, haben positive Erfahrung mit der Benotung der Führung des Ausbildungsnachweises gemacht. Dazu vermerken die PAL bei Einsatzende abschließend, ob ihnen der Ausbildungsnachweis vorgelegen hat bzw. ob und in welcher Häufigkeit an die Planung von Ausbildungszielen bzw. Lernaufträgen erinnert werden musste. Idealerweise gibt die Schule, nachdem sie die Einträge gesichtet hat, auch den PAL Rückmeldung über ihre Anleitungsqualitäten. Ebenso gehört ein solches Feedback in das Personalentwicklungsgespräch zwischen PAL und Vorgesetzten. Das wiederum motiviert die Anleitenden. Denn sie merken, dass ihr Engagement Wirkung zeigt.
Welche Inhalte gehören zu den 10 Prozent der zu dokumentierenden Anleitungen – und welche nicht?
Dokumentiert werden müssen:
- alle Anleitungen, in die die Lernenden aktiv involviert sind, inkl. Vor- und Nachbereitung seitens des Lernenden
- die Minutenwerte in der aktiven Beschäftigung der Auszubildenden mit Beobachtungs- und Rechercheaufgaben, Checklisten, Wochenthemen, Quizzen, Rätseln und Gamification
- der Umfang der geführten ausbildungs- relevanten Gespräche
- Praxisanleitervisiten u. Ä.
- gemeinsame Vorbereitungen vor praktischen Prüfungen mit PAL und Lernenden
Nicht berücksichtigt werden:
- Mitgehen in der stationären Versorgung oder Mitfahren (in der ambulanten Pflege) ohne Lern- und Beobachtungsauftrag
- alle administrativen PAL-Tätigkeiten, die ohne direkten Auszubildendenkontakt getätigt werden
- nicht geplante Sollanleitungszeiten, sondern ausschließlich die Minutenwerte der umgesetzten berufspädagogischen Aktivitäten
Welche Inhalte gehören in die jährlichen 24 Stunden Fortbildung für PAL?
Einige Berichte lassen aufhorchen, nämlich dass Träger die Pflichtfortbildungen, z. B. Hygiene, Brandschutz oder Reanimation, zu diesen Stunden addieren. Selbstverständlich widerspricht das der Intention des Gesetzgebers. Denn hiermit soll den PAL die Möglichkeit gegeben werden, aktuelle Veränderungen der Berufs- und Pflegepädagogik, Berufsentwicklung und Anleitungsfragen zu vertiefen. Die bereits erwähnten Themen, wie Marketing für PAL, Zeitmanagement und Aktualisierungen zu neuen Ausbildungskonzepten, zur Beurteilung oder zum Umgang mit herausfordernden Lernenden, gehören dazu.
So wie das ärztliche Personal Qualitätszirkel für die Punktegewinnung ihres Fortbildungsstandes bei der Ärztekammer einreicht, ist zu überlegen, ob die an vielen Orten bestehenden „Arbeitskreise Praxisanleitung“ als Qualitätszirkel mit dokumentierten und relevanten Inhalten berücksichtigt werden könnten. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Landespflegekammer anzustreben.
Welche Konsequenzen hat es, wenn PAL keine jährliche Fortbildung erhalten?
Sollten PAL nicht an die vom Gesetzgeber vorgegebene 24-Stunden-Mindestmarke gelangen, so ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde die Eignung der Ausbildungsstätte anzweifeln wird. Es wurde bereits diskutiert, dass dann erneut die 300 Stunden Weiterbildung nach Anordnung der Prüfungsbehörde (Landesamt, Regierungsbezirk) zu absolvieren sind. Da den TPA die Fortbildungskosten jedoch vollumfänglich erstattet werden, kann von einer flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden. Erste ergänzende E-Learning-Angebote für PAL sind bereits in Planung.
Fazit
Wenn Praxisanleitende und die Träger der praktischen Ausbildung auch unter den neuen Bedingungen der Generalistik weiterhin kompetente Pflegende ausbilden möchten, dann müssen alle Beteiligten jetzt (!) eine kompetente praktische Pflegeausbildung bieten. PAL werden gebraucht; sie müssen für ihre Tätigkeit freigestellt und angemessen entlohnt werden. Dabei ist § 4 der PflAPrV hervorzuheben: „Es ist […] wichtig, die Tätigkeit als PAL attraktiv zu gestalten. Den Ländern steht die Möglichkeit offen, für als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter tätige Pflegefachpersonen finanzielle Aufschläge zu gewähren oder eine höhere Einstufung beim Grundgehalt vorzunehmen.“