In den Abschlussprüfungen müssen Auszubildende nachweisen, dass sie sich im Ausbildungsverlauf die Kompetenzen laut Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung angeeignet haben. Dies verlangt eine langfristige Vorbereitung.
In den Abschlussprüfungen zeigen Auszubildende, dass sie den Pflegeberuf selbstständig und eigenverantwortlich ausüben und insbesondere komplexe Pflegeprozesse planen, steuern, gestalten und evaluieren können. Sie weisen damit nach, dass sie sich im…