Frage: Ich bin Auszubildender zum Pflegefachmann und habe aufgrund einer Long-COVID-Erkrankung Fehlzeiten, die über dem gesetzlichen Höchstmaß liegen. Gelten für pandemiebedingte Fehlzeiten Sonderregelungen oder muss ich meine Ausbildung nun um ein Jahr verlängern?
Die Bewertung zum Umgang mit Fehlzeiten während der Ausbildung folgt aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV). Es gilt der Grundsatz, wie im sonstigen Ausbildungsrecht…