• 10.08.2023
  • PflegenIntensiv
Politische Kolumne der DGF

Raus aus der Grauzone!

PflegenIntensiv

Ausgabe 3/2023

Seite 24

Fachpflegepersonen verfügen über hoch spezialisierte Kompetenzen. Doch für eigenständige intensivmedizinische Interventionen braucht es endlich ein rechtlich legitimiertes Aufgabenprofil.

Intensivpflege ist eine hoch spezialisierte Form der Pflege kritisch kranker Menschen. Um den hohen Anforderungen in der Intensivpflege gerecht zu werden, benötigen Pflegende in besonderem Maße fachliche, aber auch personelle Kompetenzen. Diese werden durch die in der Regel zweijährige Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie erworben. Doch nach wie vor fehlt für viele Tätigkeiten, die Fachpflegende ausführen, die rechtliche Legitimation. Mit definierten Vorbehaltsaufgaben für weitergebildete Fachpflegende hat die Arbeitsgruppe Intensivpflege der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) einen Lösungsansatz dazu entwickelt und macht auch auf die Diskrepanz zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Anwendbarkeit aufmerksam.

Doch versetzen Sie sich zunächst beispielhaft in folgende alltägliche Situation auf Ihrer Intensivstation: Nach einer kurzen ärztlichen Anweisung, die NIV-Therapie bei Ihrem Patienten zu beginnen, ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen. Sie wählen das geeignete Gerät, überprüfen dessen intakte Funktionsweise, führen einen Systemtest durch, wählen die geeignete Form der Anfeuchtung und die richtige Maskenart sowie -größe aus und geben die Grundeinstellungen ein, die den Patienten in seiner Orthopnoe erst einmal „abholen“ sollen. Sie informieren den Patienten über die Notwendigkeit dieser Atemunterstützung, lassen ihn die Maske selbst in die Hand nehmen, um eine größtmögliche Compliance zu erreichen. Weiterhin erläutern Sie das gemeinsame Vorgehen und vermitteln ihm Sicherheit – denn aktuell spürt Ihr Patient nur eines: akute Luftnot! Unterstützend erhält der Patient eine medikamentöse Therapie.

Gut, dass Sie die ärztliche Kollegin überhaupt auf die Dringlichkeit des neu aufgetretenen akuten Problems hinweisen konnten, denn diese war im übernächsten Zimmer bei einer ZVK-Anlage einer anderen Patientin gebunden. Ihren Kollegen bitten Sie, die abgesprochenen Medikamente vorzubereiten, damit Sie bei Ihrem Patienten bleiben können, um weiterhin die erforderliche Sicherheit und Begleitung zu gewährleisten. Sie passen Peep und Inspirationsdruck sowie Sauerstoffkonzentration an und stellen dem Patienten situativ geschlossene Fragen, damit er mit Kopfnicken oder -schütteln reagieren kann. Im Verlauf beobachten Sie eine Normalisierung der Herzfrequenz und des Blutdrucks, die Atemfrequenz sowie der Muskeltonus des Patienten normalisieren sich. Er lässt sich auf die Atemunterstützung ein, erfährt Erleichterung und „bekommt wieder besser Luft“. Auch Sie atmen durch. Die Situation des Patienten ist dank Ihrer Intervention wieder stabiler. Und als die zuständige Ärztin es nach der ZVK-Anlage ins Zimmer schafft, ist die Akut­situation erst einmal zugunsten des Patienten gelöst.

In diesem Beispiel wird klar, dass nur durch das zügige Erkennen und Analysieren der Situation seitens der kompetenten Fachpflegeperson die ärztliche Kollegin passende Handlungsanweisungen geben konnte. Denn diese Anordnung benötigt die Fachpflegeperson rechtlich, bevor sie ihrem Patienten die geschilderten Maßnahmen zukommen lassen darf. Obwohl also die Fachpflegeperson genau weiß, welche Maßnahmen in dieser Situation zu ergreifen sind, sind ihr rechtlich die Hände gebunden. Und dennoch tut sie es. Jeden Tag. Genauso wie viele Fachpflegepersonen deutschlandweit auch. Wir führen die indizierten Maßnahmen fachgerecht durch und evaluieren sie entsprechend.

So funktioniert eben auch Teamarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen Fachpflegepersonen, ärzt­lichen Kolleginnen und Kollegen und allen anderen Berufsgruppen auf der Intensivstation ist eine stän­dige Herausforderung, aber meistens vor allem ein Gewinn. Teamarbeit und klar definierte Vorbehalts­auf­gaben der Fachpflegepersonen schließen sich nicht aus. Es geht um Rechtssicherheit für die handelnde Fachpflegeperson und um Rechtssicherheit für den ärzt­lichen Dienst.

Bislang ist bundesweit nicht definiert, welche intensivmedizinischen Interventionen Pflegefachpersonen mit oder ohne Fachweiterbildung (für Anästhesie- und Intensivpflege) vornehmen dürfen. Welche Kenntnisse dürfen ärztliche Kolleginnen und Kollegen bei Fachpflegepersonen voraussetzen? Dürfen sie immer davon ausgehen, dass eine Fachpflegeperson mit abgeschlossener Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie den Patienten ins Weaning überführen und Beatmungsparameter nach einer systematischen Auswertung der Blutgasanalyse anpassen kann? In Krankenhäusern der Maximal- wie auch der Grund- und Regionalversorgung? Im Norden, Osten, Süden und Westen Deutschlands? Um Vorbehaltsaufgaben im Setting deutscher Intensivstationen zu etablieren, benötigen wir einen bundeseinheitlich gleichen Mindeststandard in der Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie. Nur dann können pflegerische Vorbehaltsaufgaben definiert und umgesetzt werden.

Manch einer wird fragen: „Was soll ich denn noch alles tun?“ Es geht aber gar nicht darum, noch weitere Aufgaben zu übernehmen, sondern jene Maßnahmen, die Fachpflegepersonen bereits in großen Teilen vornehmen, gesetzlich zu legitimieren und auch zu verantworten. (Fach-)Pflegerische Vorbehaltsaufgaben sind sicherlich kein Allheilmittel. Aber selbst zur aktuellen Diskussion der Personalbemessung können sie einen wertvollen Beitrag leisten. Wir könnten klar definieren, „wer was auf der Intensivstation macht“. Wer welche Intervention initiiert, einleitet, durchführt und evaluiert.

Abgesehen von der Rechtssicherheit und der Personalbemessung geht es hier jedoch auch um das große Ganze. Wie wurde in der Gesamtbevölkerung noch vor Kurzem darüber gestaunt, was Intensivpflege alles vermag. Wir benötigen tatsächliche Anerkennung unserer Kompetenzen, die über unser Hochhalten als „Helden der Gesellschaft“ zu Pandemiezeiten hinausgeht. Die vielbesprochene Steigerung der Attraktivität unseres Berufs und die allseits bekundete Anerkennung unserer Profession gelingen mit einem gesetzlich legitimierten, erweiterten Handlungsspielraum!

Also lassen Sie uns mit einem gesunden Selbstbewusstsein und mutigen Auftreten für unsere Profession einstehen – dafür machen wir uns in der DGF stark!

Die DGF – für eine #starkefachkrankenpflege

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) ist die nationale und pflegerische Fachgesellschaft und Interessenvertretung mit den Schwerpunkten Anästhesie-, Intensiv-, Notfall- und OP-Pflege. Neben der Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die DGF die Vertretung ihrer Mitglieder unter anderem gegenüber Ministerien sowie Fachausschüssen und zudem an der Erstellung verschiedener Leitlinien beteiligt. Des Weiteren vertritt die DGF ihre Mitglieder im Deutschen Pflegerat sowie in den internationalen Netzwerken EfCCNA und IFNA. Kontakt: dgf@dgf-online.de

 

Neu: Politische Kolumne in PflegenIntensiv

An dieser Stelle lassen wir künftig Verbände zu Wort kommen. In PflegenIntensiv erhalten sie die Möglichkeit, im Rahmen einer Kolumne ein politisches Statement abzugeben zu Themen, die die (Intensiv-)Pflege bewegen.

 

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