• 11.06.2025
  • PflegenIntensiv
Forderungen an die neue Bundesregierung

2025 – ein Jahr der Entscheidung für die Pflege

PflegenIntensiv

Ausgabe 2/2025

Seite 26

Die Zukunft der Pflege in Deutschland steht an einem entscheidenden Wendepunkt. Es ist höchste Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger die dringend notwendigen Schritte unternehmen, um die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen zu verbessern. Dominik Zergiebel und Christa Keienburg, Vorstand der DGF, nehmen die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen unter die Lupe.

Als Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. (DGF) haben wir klare Forderungen an die Bundesregierung gestellt und diese in einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger Anfang Dezember 2024 deutlich gemacht [1]:

  1. Sofortige parlamentarische Beratung: Das Pflegekompetenzgesetz und das APN-Gesetz müssen umgehend in die parlamentarische Beratung eingebracht werden.
  2. Erweiterung der Kompetenzen: Die Übertragung heilkundlicher Aufgaben an qualifizierte Pflegefachpersonen muss weiterentwickelt und gesetzlich verankert werden.
  3. Rechtliche Anerkennung pflegefachlicher Weiterbildungen: Fachweiterbildungen müssen im Deutschen Qualifikationsrahmen wie Bachelorabschlüsse anerkannt werden, analog dem Bachelor Professional des Berufsbildungsgesetzes, zu einem weitergehenden Masterstudium berechtigen und mit entsprechenden Befugnissen und Titelschutz ausgestattet werden.
  4. Implementation von APN-Rollen: Advanced Practice Nursing muss als fester Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems etabliert werden. Das APN-Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein und muss schnellstmöglich kommen.
  5. Neuordnung der Aufgabenverteilung: Die vom Sachverständigenrat wiederholt geforderte Neustrukturierung der Verantwortlichkeiten zwischen Ärzten und Pflegefachpersonen muss umgesetzt werden und entsprechend den Kompetenzen der Pflegefachpersonen für eine bessere und effizientere Patientenversorgung sorgen.
  6. Anpassung der Vergütungsstrukturen: Die Finanzierung und Kostenerstattung für erweiterte pflegerische Leistungen muss geregelt werden. Das Leistungsrecht ist entsprechend anzupassen.
  7. Sicherstellung der Versorgungskontinuität: Das volle Potenzial der Pflegefachpersonen muss zur Aufrechterhaltung einer sicheren und effizienten Gesundheitsversorgung genutzt werden. Hier dürfen keine Vetos von anderen Interessengruppen, ob aus dem ärztlichen Bereich, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenkassen die notwendigen Entwicklungen aufhalten.

 

Diese Forderungen sind zentral, um Pflegefachpersonen zu stärken und ihnen die Anerkennung und Befugnisse zu geben, die sie verdienen. Die DGF wird weiterhin aktiv für deren Interessen eintreten und sich für eine bessere Zukunft der Pflege einsetzen.

Für die besonders kritischen Bereiche, wie Intensivstationen, Anästhesie- und OP-Bereiche sowie Notaufnahmen stehen weitere Punkte auf der Agenda.

Forderungen für die Intensivpflege

Intensivpflege ist eine besonders spezialisierte Form der Pflege hochgradig kritisch erkrankter Menschen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen die Fachpflegepersonen in hohem Maße sowohl fachliche als auch personale Kompetenzen. Diese Kompetenzen erwerben Fachpflegepersonen durch eine zweijährige Fachweiterbildung, in der sich eine Rotation von Praxiseinsätzen einschließlich praktischer Anleitungen und theoretische Module abwechseln. Die Verzahnung von theoretischen Inhalten und reflektierten Praxiserfahrungen ermöglicht den Fachpflegepersonen, komplexe Aufgaben der Intensiv­pflege auch in dynamischen Situationen zu planen, zu bearbeiten, auszuwerten und eigenverantwortlich zu steuern.

Die zweijährige Fachweiterbildung nach staatlich anerkanntem Landesrecht ist auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) einzugruppieren. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundesins­titut für Berufsbildung in seinem Forschungsbericht zu den Qualifizierungsanforderungen von Weiterbildungen (QUAWE, [2, 3]).

Die DGF fordert die Pflegeprozesssteuerung durch Fachpflegepersonen in spezialisierten Fach- und Funktionsbereichen. In diesen sind die gesetzlich festgeschriebenen Vorbehaltsaufgaben zu erweitern und zum Schutz für die besonders vulnerable Gruppe der kritisch erkrankten Pflegeempfangenden in einem abgestuften System (Vorbehalte und erweiterte heilkund­liche Aufgaben und Befugnisse für die Expertinnen und Experten nach Fachweiterbildung) zu ergänzen.

Ferner fordert die DGF die Etablierung der Advanced Practice Nurse in den genannten spezialisierten Bereichen. Erweiterte Rollen für Fachpflegepersonen in spezialisierten Fach- und Funktionsbereichen müssen definiert werden. Sie sind durch entsprechende Curricula der Fachweiterbildungsordnungen mit der notwendigen Qualifikation untermauert. Diese soll durch eine Bundesweiterbildungsordnung für ganz Deutschland die gleichen Voraussetzungen schaffen.

Für diesen Spezialbereich muss ein Personalbemessungsinstrument entwickelt werden, das je nach Komplexität der Patientenversorgung die entsprechende Qualifikation der Pflegefachperson regelt.

Darüber hinaus setzt sich die DGF besonders dafür ein, Bezugspersonen der Intensivpatientinnen und -patienten adäquat in den Versorgungsprozess einzubeziehen. Der Kontakt dieser Patienten zu ihren Bezugspersonen ist ein wichtiger Faktor für die Bewältigung der jeweiligen Krankheitssituation und für den Genesungsprozess.

Die Zertifizierung „Angehörigenfreundliche Intensivstation“ macht dieses Anliegen deutlicher bewusst. Ziel soll sein, die Zahl der zertifizierten Intensivstationen weiter zu steigern und die positive Wirkung des wichtigen Punkts „Bezugspersonen jederzeit willkommen“ entfalten zu lassen [4].

Forderungen für die Anästhesie- und OP-Pflege

Der Arbeitsbereich der Anästhesie und im OP hat in den zurückliegenden Jahren eine rasante Entwicklung hinsichtlich der Zahl der Interventionen und der Komplexität der Versorgungsprozesse erfahren. So ist eine deutliche Zunahme von Operationen zu verzeichnen, der Grad der Komplexität der Eingriffe ist gestiegen und das Patientenklientel wird älter und multimorbider. Parallel sind die Anforderungen durch die sich entwickelnde technische Ausstattung enorm gewachsen.

Sehr gut ausgebildete Fachpflegepersonen und Anästhesietechnische oder Operationstechnische Assistenten (ATA, OTA) sowie angepasste verbindliche Stellenpläne sind unbedingt erforderlich, um in diesem Hochrisikobereich die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die Patientensicherheit muss in den Vordergrund des beruflichen Handelns rücken [5]. Patienten haben ein Recht auf sichere medizinische und fachpflegerische Versorgung und darauf, vor Schaden bewahrt zu werden.

Die DGF fordert eine Festlegung der Personal­besetzung unter qualitativen und quantitativen Aspekten. Bereits in einer Erklärung von 2007 hat die DGF Mindestanforderungen für die Personalbesetzung in OP- und Anästhesieabteilungen genannt [6]. Die Besetzung eines OP-Saals mit einer Fachpflegeperson für Anästhesie wird gefordert (Personal-Patienten-Relation = 1:1). Bei vielen notwendigen Anpassungen im und für das Gesundheitssystem in den vergangenen Jahren hat bezüglich der Planstellenberechnung und -besetzung für den nichtärztlichen Personaleinsatz in der Anästhesie keine Aktualisierung stattgefunden.

Forderungen für die Notfallpflege

Die Politik wird sich des Themas der Versorgung in den Notaufnahmen annehmen müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hier wichtige Qualitätsstandards vorgelegt [7]. Die Entwicklung geht aber zeitgleich in eine andere Richtung – statt auf Qualität und die Kompetenzen der versorgenden Berufsgruppen zu setzen, existiert ein Verdrängungswettbewerb, der dazu führt, möglichst vielen Berufsgruppen, die nicht für den Bereich ausgebildet sind, Möglichkeiten zu schaffen, dort tätig zu werden.

Die DGF fordert, klar zu definieren, wer im Team der zentralen Notaufnahmen was genau kann und deshalb darf. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die DGF haben explizite interprofessionelle Handlungsfelder der Pflegefachpersonen in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin definiert und veröffentlicht [8].

Des Weiteren muss der Einsatz für nicht für den Bereich ausgebildete Personen (zum Beispiel der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter) klar reglementiert sein. Auch dafür sind Vorbehalte zu entwickeln und anhand der Kompetenzen aus der Ausbildung und Fachweiterbildung zu definieren.

Entwicklungen aus der neuen Regierungskoalition

Schon die Meldungen aus dem Gesundheitsausschuss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zeigen, dass die Pflege weiterhin ein zentrales Thema ist. Die Parteien diskutieren über die notwendigen Reformen und die Umsetzung der Pflegegesetze.

Die neue Gesundheitsministerin, die Juristin Nina Warken (CDU), wird in den ersten 100 Regierungs­tagen wichtige Richtungsentscheidungen treffen müssen. Es ist entscheidend, dass diese Schritte zu konkreten Ergebnissen führen, die die Situation der Pflegefachpersonen verbessern.

Ein zentrales Anliegen in den Verhandlungen ist die Anerkennung und Stärkung der Pflegefachpersonen. Die DGF hat in ihrem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger klargestellt, dass die Pflegefachpersonen die Anerkennung und Befugnisse verdienen, die sie benötigen, um ihre Aufgaben effektiv und sicher zu erfüllen [9]. Die Koalitionsverhandlungen bieten die Möglichkeit, diese Forderungen umzusetzen und die Rahmenbedingungen für die Pflege zu verbessern.

Politisches Statement

2025 muss ein Jahr der Entscheidung für die Pflege sein. Wir müssen sicherstellen, dass die Pflegefachpersonen die Anerkennung und Befugnisse erhalten, die sie verdienen. Die begonnene Legislatur muss sich ernsthaft mit den Sorgen, Nöten und Fragen der Pflege beschäftigen und Lösungen mit den Verbänden und Fachgesellschaften erarbeiten.

Anders als zunächst verlautbart soll die Stelle des oder der Pflegebevollmächtigten erhalten bleiben. Als neue Amtsinhaberin wurde Katrin Staffler (CSU) vorgestellt. Eine Aufwertung der Pflegebevollmächtigten zur Stellung einer Chief Government Nurse wäre das erste wichtige Signal für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Anliegen der Pflege. Eine andere Entscheidung und fehlendes Engagement in dem Sektor werden eine kritische Situation weiter eskalieren lassen.

Die DGF fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Pflege­gesetze und das APN-Gesetz umgehend in die par­lamentarische Beratung einzubringen. Die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland hängt davon ab.

Wir appellieren an die politischen Verantwortungsträger, die notwendigen Reformen umzusetzen und die Pflegefachpersonen in ihre Entscheidungen einzubeziehen. Die DGF wird weiterhin aktiv für die Interessen der Pflegefachpersonen eintreten und sich für eine bessere Zukunft der Pflege einsetzen.
 

[1] DGF. Offener Brief (5.12.2024). Im Internet: www.dgf-online.de/wp-content/uploads/241205_offener-Brief-der-DGF_Appel-zur-Verabschiedung-des-Pflegekompetenzgesetzes-noch-2024.pdf

[2] Bundesinstitut für Berufsbildung. Qualifizierungsanforderungen von Weiterbildungen (QUAWE). Im Internet: www.bibb.de/dokumente/ pdf/Erste_Rechercheergebnisse_QUAWE_05.2022.pdf

[3] Bundesministerium für Bildung und Forschung. Der DQR. Was ist ein Qualifikationsrahmen? Im Internet: www.dqr.de/dqr/de/der-dqr/was-ist-ein-qualifikationsrahmen/was-ist-ein-qualifikationsrahmen_node.html

[4] DGF. Angehörigenfreundliche Intensivstation – Bezugspersonen jederzeit willkommen. Im Internet: www.dgf-online.de angehoerigenfreundliche-intensivstation

[5] Bartscher J, Dorn M, Oppermann D et al. Perioperative Patienten­sicherheit in der Anästhesie durch angepasste Planstellen. intensiv 2025; 33 (01): 39–49

[6] DGF. Erklärung zur Gewährleistung der Patientensicherheit in deutschen OPs. Ohne Bauchschmerzen wieder aus dem OP (2007). Im Internet: www.dgf-online.de/wp-content/uploads/DGF_ Erklaerung310507.pdf

[7] Gemeinsamer Bundesausschuss. Medizinischer Notfall oder nicht? – G-BA definiert Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen. Beschluss vom 6.7.2023. Ersteinschätzungs-Richtlinie: Erstfassung. Im Internet: www.g-ba.de/beschluesse/6078/

[8] Waydhas C, Kaltwasser A, Zergiebel D et al. Interprofes­sionelle Handlungsfelder der Pflegefachpersonen in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin. Empfehlungen der DIVI und der DGF (2024). Im Internet: www.divi.de/component/edocman/interprofessionelle-handlungsfelder-der-pflegefachpersonen-in-der-klinischen-akut-und-notfallmedizin/download

[9] DGF, DNAPN&ANP, DEGEA, DPV. Offener Brief (27.3.2025). Im Internet: www.dgf-online.de/fachpflege-staerken-sichert-patientenversorgung-ein-appell-an-die-neue-regierung-zur-weiterarbeit-an-den-gesetzlichen-rahmenbedingungen

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