Auf dem ersten Intensivpflegegipfel Mitte Dezember 2022 in Berlin haben die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) ein Maßnahmenpaket zur Zukunft der Intensiv- und Notfallpflege verabschiedet. Nachfolgend die „Berliner Erklärung“ im Wortlaut.
Die Versorgungssicherheit und -qualität von Intensivpatient:innen steht und fällt mit der kontinuierlichen Verfügbarkeit qualifizierter Intensivpflegefachpersonen im interprofessionellen Team der Intensivstation. Die drei priorisierten Thesen werden mit den geforderten bedeutsamen Details untermauert.
1. Bundesweit einheitliche Vergleichbarkeit beziehungsweise Regelung der Qualifizierungswege für Fachweiterbildung und Akademisierung der Pflegefachpersonen in der Intensivmedizin
Intensivpflege braucht mehr fachweitergebildete Pflegefachpersonen, um mit einer der Aufgabe angemessenen Qualität arbeiten zu können.
Um eine qualitativ hochwertige und sichere Patientenversorgung nach Fachpflegestandard sicherzustellen, sollten mindestens 50 Prozent der Pflegenden auf Intensivstationen über eine qualifizierte Fachweiterbildung verfügen.
Der Fachpflegestandard definiert den pflegewissenschaftlich anerkannten und gesicherten Standard der professionellen Pflege.
Intensivpflegende brauchen daher einheitlich strukturierte Weiterbildungsmöglichkeiten.
Derzeit existieren mehr als 600 Studienabschlüsse und die unterschiedlichsten anerkannten Berufsbezeichnungen in der Pflege.
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege muss daher grundlegend reformiert werden. Wir fordern eine einheitliche Qualifizierung der Fachpflegeperson auf Bachelor-Niveau, in der Intensivmedizin als langfristiges Ziel auf Master-Niveau.
Ein hoher Qualitätsstandard in der Fachweiterbildung Intensivpflege benötigt bundesweit einheitliche Vergleichbarkeit der Weiterbildungsstruktur beziehungsweise der diesbezüglichen Regelungen. Die bundesweite einheitliche Regelung betrifft dabei vor allem die generelle Prüfung der Bildungsangebote, der Studiengänge und der Ausrichtung der Qualifizierungsmaßnahmen, um dem derzeit häufig zu beobachtenden Qualifizierungswildwuchs entgegenzuwirken. Zudem muss die kontinuierliche Fortbildung in der intensivpflegerischen Praxis gefördert werden. Verpflichtende Fortbildungen wie zum Beispiel Certified Nursing Education (CNE; analog zu CME) sollen durch eine Registrierung der Teilnahme von Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung für Intensivpflege überwacht und incentiviert werden. Unsere Forderungen sollen zur Verbesserung der Qualität der Intensivpflege am Bett und der dringend notwendigen Steigerung der Attraktivität der Intensivpflege beitragen.
Die Finanzierung der Weiterbildung muss bundeseinheitlich geregelt und für die Intensivpflegenden beziehungsweise die Leistungserbringer kostenneutral gesichert sein.
Eine Möglichkeit dazu ist die bundeseinheitliche Refinanzierung der Weiterbildungskosten über länderspezifische Fonds.
Alle Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen beziehungsweise ambulante Pflege und medizinische Einrichtungen mit intensiv- beziehungsweise notfallmedizinischen Versorgungsstrukturen pro abgerechnetem Behandlungsfall im Bereich Intensiv, IMC, oder ZNA) müssen monatliche Umlagebeiträge für die Weiterbildung an die Fonds abführen (analog der Finanzierung der Ausbildung zur Pflegefachperson). Eine finanzielle Benachteiligung weiterbildender Einrichtungen ist auszuschließen. Zusätzlich sollen Ressourcen in den Weiterbildungsstätten geschaffen werden, um mehr Bildungsangebote anbieten zu können.
Es ist notwendig, die Finanzierung und Etablierung von Praxisanleitern in den Weiterbildungsstätten (analog der Ausbildungsstätte von Pflegefachpersonen) sicherzustellen, um die aufwendige praktische Weiterbildung besser betreuen und die Praxis entlasten zu können. Praxisanleiter sollen auf den Stationen für ihre Arbeit zusätzlich vergütet werden. Die Sicherstellung von Praxisanleitung ist messbar, nachvollziehbar und sanktionierbar in der Praxis zu gewährleisten. Die Ergebnisqualität, im Sinne der Ergebnisse von Praxisanleitung und der Ergebnisse beim Outcome der Patienten (zum Beispiel durch pflegefachliche Interventionen) muss einheitlich gemessen und veröffentlicht werden, unabhängig von Personalbemessungsinstrumenten und Vorgaben zur Strukturqualität. Eindeutige pflegesensitive Outcomeparameter müssen definiert und gemessen sowie die Ergebnisse bewertet und veröffentlicht werden. Schließlich müssen sinnvolle Maßnahmen zur Förderung exzellenter Strukturen, aber auch zur Verbesserung erkannter Defizite definiert und verbindlich implementiert werden.
2. Handlungs- und Entscheidungskompetenz für Intensivpflegende erweitern
Intensivpflegende brauchen der Qualifikation entsprechende eigenverantwortliche Handlungsfelder.
Entsprechend ihrer Qualifikation benötigen Pflegefachpersonen autonome Entscheidungsräume, um die Prozesse in der direkten Pflege und der Personal- und Bettensteuerung selbstverantwortlich gestalten zu können. Patienten einer Intensivstation stellen eine sehr vulnerable Gruppe dar, weshalb sie grundsätzlich ein Anrecht auf entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen haben.
Zunehmend komplexe Pflegesituationen auf den Intensivstationen bedürfen der aktiven nachhaltigen Implementierung, Pilotierung, Evaluation und gesetzlichen Legitimierung von Advanced Practice Nurses (APN). Pflegequalifikationen müssen rechtlich abgesichert und berufliche Bezeichnungen der fachweitergebildeten Pflegefachpersonen in Intensivpflege, der Advanced Practice Nurses und anderer Pflegefachpersonen geschützt werden.
Die Etablierung von Advanced Practice Nurses beziehungsweise Pflegewissenschaftler:innen in allen Krankenhäusern zur schnellen Umsetzung und Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis ist eine notwendige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Intensivmedizin. Das Outcome der Patienten hängt nachweislich von der Qualifikation der Pflegefachpersonen ab. Zur unabhängigen Qualitätssicherung der Intensivpflege wird zudem eine Registrierungspflicht aller Pflegefachpersonen in der dafür geeigneten Institution – der Pflegeberufekammer – benötigt.
Die Vorgabe des G-BA, nur für einzelne medizinische Interventionen einen bestimmten Fachpflegeanteil zu fordern, ist nicht nachvollziehbar und wissenschaftlich nicht begründbar.
Grundsätzlich sollte die Fachweiterbildung als Mindeststandard bei mindestens 50 Prozent der Pflegefachpersonen auf der Intensivstation gefordert werden. Für besonders komplexe Pflegesituationen sollte zudem anteilig der Größe der Intensivstation eine APN vorgehalten werden.
Es muss entsprechend den aktuell publizierten Level-of-care-Definitionen der DIVI-Strukturempfehlungen für die Zukunft eine dem Pflegeschweregrad der Patienten (Level of Care, LOC) entsprechende Qualifikation der Pflegefachpersonen definiert und umgesetzt werden:
- LOC 1 – Pflegefachperson (im Hintergrund immer eine Pflegefachperson mit Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ verfügbar)
- LOC 2 – Pflegefachperson mit Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ (als langfristiges Ziel im Hintergrund immer eine APN beziehungsweise ein/e Pflegewissenschaftler:in)
- LOC 3 – Pflegefachperson mit Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ und mindestens dreijähriger Berufserfahrung (als langfristiges Ziel im Hintergrund immer eine APN beziehungsweise ein/e Pflegewissenschaftler:in)
3. Deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Intensivpflegenden
Intensivpflegende wollen die Qualität ihrer Leistung, aber auch die Qualität ihres Arbeitsumfelds messen.
Intensivpflegende wollen die Weiterentwicklung ihres Berufs ebenso wie die Umfeld- und Arbeitsbedingungen für den Beruf mitgestalten.
Intensivpflegende brauchen mehr Zeit für ihre originären pflegerischen Aufgaben und mehr Dienstplansicherheit.
Für die Berechnung des Personalschlüssels auf Intensiv- und Überwachungsstationen ist ein einheitliches von Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung für Intensivpflege und pflegewissenschaftlichem Hintergrund mitentwickeltes Personalbemessungsinstrument notwendig. In der Personalplanung für die Intensivpflege muss ausreichend zeitlicher Raum berücksichtigt werden, um zum Beispiel Praxisanleitung, Einarbeitung, Pflegeforschung und Pflegeentwicklung sowie Pflegeprozessplanung durchführen zu können. Mit einem 100 Prozent patientennahen Einsatz sind diese Aufgaben nicht realistisch umzusetzen. Ausfallkonzepte müssen ohne Beeinflussung der originären Tätigkeiten der Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung, APN, Pflegewissenschaftlern, organisatorischen Leitung der Intensivstation und bestehenden Dienstplan sichergestellt werden.
Zur validen Personalplanung in der Intensivpflege ist eine Generierung und kontinuierliche Messung pflegerischer Outcomeparameter mit Unterstützung durch entsprechende Forschungsgelder entscheidend, um einen Rückschluss auf Personalbesetzung ziehen zu können. Damit Intensivpflegende ihren ureigenen Aufgaben am Patienten nachkommen können, wird ein Skill-Grade-Mix benötigt. Ein pflegerischer Skill-Grade-Mix auf der Intensivstation unter Berücksichtigung der Empfehlung des Wissenschaftsrats mit einer pflegerischen Akademisierungsquote von zehn bis 20 Prozent sowie einer Fachweiterbildungsquote (siehe oben) sind in der Personalplanung zu berücksichtigen, um eine evidenzbasierte Pflege umzusetzen.
Die Entlastung der Intensivpflegenden erfordert zusätzliches Assistenzpersonal und einen flächendecken Ausbau und eine Optimierung der Digitalisierung. Das Grundgehalt sollte den hohen Ansprüchen an die Intensivpflegenden gerecht werden und muss daher deutlich erhöht werden. Das Grundgehalt soll zudem in den Tarifstufen angepasst werden für:
- Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung,
- Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung und zusätzlichem akademischem Abschluss,
- Pflegefachpersonen mit besonderer Verantwortung (zum Beispiel Praxisanleitung, Einarbeitung, Schichtleitung),
- festangestelltes Personal im Vergleich zu Leasing-Personal.
Die Aufhebung der Besteuerung für Sonn-, Feiertags- und Nachtdienstzulagen sowie Überstunden ist umzusetzen. Attraktive steuerfreie Zuschläge für das unerwünschte Ad-hoc-Einspringen im Krankheitsfall oder anfallende Mehrarbeit müssen obligat vorgesehen werden.
"Pflegebildung ist eine Baustelle in allen pflegerischen Settings und ‧Qualifikationsstufen"
Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe
Die Kolleginnen und Kollegen der Sektion Pflege in der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben mit ihrer Berliner Erklärung ein Problem angesprochen, das noch weit über den Bereich der Intensivpflege hinausweist. Pflegebildung ist eine Baustelle in allen pflegerischen Settings und Qualifikationsstufen. Es ist völlig richtig, dass wir bundeseinheitliche Bildungswege für die Pflegeberufe brauchen. Das beginnt bei der Pflegeassistenz, die mit einer zweijährigen Ausbildung anzusetzen ist. Nach der dreijährigen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachperson braucht es weitere Qualifizierungsmöglichkeiten für spezielle Einsatzfelder. Vor allem benötigen wir dringend mehr akademisch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen.
Dies kommt den Menschen mit Pflegebedarf zugute, da Qualität und Sicherheit der pflegerischen Versorgung dann nachweislich steigen. Und es kommt der Profession zugute, um neue, attraktive Karrierewege zu eröffnen, die Kolleginnen und Kollegen im Beruf zu halten oder das Interesse an einem Einstieg in den Pflegeberuf zu steigern.
Die Kolleginnen und Kollegen der DIVI haben auch mit ihrer Forderung nach mehr Handlungs- und Entscheidungskompetenzen recht, denn Berufszufriedenheit hängt auch davon ab, dass man Gelerntes wirklich umsetzen und Verantwortung übernehmen kann. Die Bundesregierung braucht eine bundeseinheitliche Strategie für bessere Bildungs- und Karrierewege in den Pflegeberufen – für Intensivstationen ebenso wie für alle anderen pflegerischen Settings.
"Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Intensivpflege ableiten"
Carsten Hermes, DGIIN-Sprecher der Sektion Pflege
Nur durch Ist-Stand-Beschreibung und Zielbeschreibung, wie die Berliner-Erklärung es vorgibt, lassen sich konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Intensivpflege ableiten. Ein sehr guter innovativer Schritt für weiterführende Maßnahmen ist das Verständnis der Politik. Hierfür war es eminent, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter an diesem Termin teilnahmen. Sie sind der Profession Pflege wirklich zugetan, obgleich sie auch deutlich gemacht haben, dass viele Maßnahmen mehr Zeit benötigen als wir tatsächlich noch haben. Allen ist klar, dass wir mit dem Rücken zur Wand stehen – und dennoch sucht eben diese Politik lieber „die schnelle Lösung“ als eine nachhaltige. Auch auf den konkreten Vorschlag, alle Intensivpflegenden im DIVI-Register sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erfassen, gingen die Vertreterinnen und Vertreter der Politik nicht ein.
Vielmehr deuteten diese an, dass das Thema Leiharbeit und ein mögliches Verbot in den Fokus genommen werden soll. Hier muss ich ganz klar sagen: Ja, Leiharbeit ist ein Thema. Und ja, die DIVI-Empfehlungen geben hier sehr gute Anhaltspunkte. Leiharbeit beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassung ist das Symptom und nicht die Ursache für schlechte Arbeitsbedingungen von Festangestellten. Diese Tätigkeitsform zu verbieten, würde dazu führen, dass diese Kolleginnen und Kollegen sich beruflich eher neu orientieren, aber sicher nicht fest ans Bett zurückkehren. Auch eine Reglementierung der Teilzeit hätte ähnlich desaströse Auswirkungen.
Soll akademisierte Pflege am Bett einen wirklichen Stellenwert haben, ist es wichtig, auch die Tarifpartnerinnen und -partner zum Umdenken aufzufordern. Es kann nicht sein, dass ein Masterabsolvent nicht mehr verdienen „darf“ als jemand mit einer Fachweiterbildung – zumindest ist dies in manchen Tarifverträgen so hinterlegt.
Alle Strukturempfehlungen bringen nur etwas, wenn
a) diese konsequent, unabhängig und durch die eigene Profession überwacht und Verstöße sanktioniert werden.
b) akademisierte Pflege am Bett nicht schlechter bezahlt wird als zum Beispiel an Hochschulen
c) Vorbehaltsaufgaben für Fachpflegende und andere Disziplinen sinnvoll und nachvollziehbar definiert werden, wie zum Beispiel in der S1-Leitlinie zur intensivpflegerischen Versorgung des kardiogenen Schocks.
Die DGIIN wird weiterhin darauf hinwirken, dass Pflege als ‧eigenständige Profession mit unterschiedlichen Disziplinen zu verstehen ist, und sich auch bei den folgenden Terminen mit der Politik gern einbringen.
"Wir stehen am Anfang eines großen Vorhabens"
Sabrina Pelz, Sprecherin der DIVI-Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität
Um den großen Mangel an qualifizierten Pflegefachpersonen auf den Intensivstationen nicht nur stetig zu bemängeln, sondern aktiv längst überfällige Reformen in die Umsetzung zu bringen, hat sich die Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität der DIVI rund ein Jahr gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) mit der Entwicklung eines Pflegegipfels beschäftigt. Am 14. Dezember 2022 lag entsprechend die von uns verabschiedete „Berliner Erklärung“ vor und rund 30 Vertreter aus Politik, Presse, Intensivfachpflegepersonen sowie Intensiv- und Notfallmedizin am runden Tisch beisammen, um die darin formulierten Forderungen zu beleuchten und zu diskutieren. Hierbei waren alle großen Parteien vertreten wie auch alle Verbände und Fachgesellschaften der Intensivfachpflege.
Wir haben zunächst auf drei Schwerpunkte fokussiert, um lösbare Aufgaben zu stellen. Und wir sind uns sicher, diese drei Kompetenzfelder werden – bei Umsetzung in den Klinikalltag – den großen Unterschied machen:
Bundesweite einheitliche Vergleichbarkeit beziehungsweise Regelung der Qualifizierungswege für Fachweiterbildung und Akademisierung der Pflegefachpersonen
Erweiterte Handlungs- und Entscheidungskompetenz für Intensivfachpflegende
Deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen für alle Pflegefachpersonen in der Intensivmedizin, um einen hundertprozentigen Fachpflegestandard zu erreichen
Auf die zugehörigen Impulsvorträge folgte jeweils eine sehr engagierte Diskussion. Alle Anwesenden haben wirklich versucht, das Problem zu verstehen und überlegt, was er oder sie im eigenen Wirkungskreis verändern kann. Genau das war unsere Intention!
Wir stehen also am Anfang eines großen Vorhabens. Die Runde möchte sich am 8. Mai 2023, also rund ein halbes Jahr später, zum zweiten Pflegegipfel wieder in Berlin treffen. Wir und ich sind gespannt, ob wir dann schon erste Ergebnisse sehen können.
"Die Etablierung von APN ist eine essenzielle Weiterentwicklung"
Jessica Kilian, Mitglied der Arbeitsgruppe Critical Care im DNAPN
Das Deutsche Netzwerk APN & ANP g.e.V. begrüßt die Verabschiedung der Berliner Erklärung für die Intensivpflege. Es ist ein notwendiger Schritt, um die berufspolitischen und praxisnahen Bedingungen der Intensivpflege zielführend zu verbessern. Sie stellt im Sinne des Netzwerks einen notwendigen Schritt zur Verankerung der akademisierten Pflegeexpertise in der direkten Versorgung dar. Dies ist verbunden mit dem rechtlichen Schutz der beruflichen Bezeichnung „PflegeexpertIn APN“ (Advanced Practice Nurse) auf Masterniveau.
Die Etablierung von APN als praktische Rollenbilder der Pflegewissenschaft ist als essenzielle Weiterentwicklung anzusehen, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis zu transferieren. Das Netzwerk ist sich einig, dass nur so eine hochwertige Versorgungsqualität sichergestellt werden kann.
Ebenfalls ist dies aus der aktuellen Berliner Erklärung im Hintergrundtext und den DIVI-Strukturempfehlungen in Bezug auf die Level-of-Care-Definition ersichtlich. Die Umsetzung einer evidenzbasierten Pflegepraxis erfordert einen Skill-Grade-Mix auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, der auf die komplexen Versorgungsbedürfnisse der Intensivpatientinnen und -patienten angepasst ist. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen anteilig der Größe einer Intensivstation APN vorgehalten werden.
Dies beinhaltet eine dringend notwendige Reform der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf bundeseinheitlicher Ebene mit dem Ziel einer akademisierten Qualifizierung. Unabdingbar ist die Abbildung der Masterqualifizierten Pflegefachpersonen APN in den gültigen Tarifverträgen.
Das Netzwerk unterstützt die weiteren Gespräche und Verhandlungen.
"Spitzenmedizin ist ohne Spitzenpflege nicht möglich"
Ingo Böing, Mitglied der Fachkommission Personalbemessungsinstrument im DPR
Der Deutsche Pflegerat kann die Forderungen der Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität der DIVI für Pflegefachpersonen auf den Intensivstationen nur unterstützen. Es werden die drei wichtigen Bereiche Qualifikation und Akademisierung, erweiterte Handlungs- und Entscheidungskompetenz sowie die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen herausgestellt. Es ist völlig richtig, dass in diesen Themenfeldern Reformen schon lange überfällig sind.
In hochsensiblen Bereichen wie der Intensivpflege braucht es eine zunehmende Akademisierung, die selbstverständlich mit einer erweiterten Handlungsautonomie verbunden sein muss. Das sind Bausteine, um für hochqualifizierte Pflegefachpersonen die Berufsausübung langfristig attraktiv zu halten. Flankierend kommen wir nicht darum, auch die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die DIVI hat vollkommen Recht mit der Forderung nach mehr Zeit für die originären pflegerischen Aufgaben. Dazu braucht es einen angemessenen Skill-Grade-Mix, aber vor allem ein verbindliches Instrument zur Personalbedarfsermittlung.
Der Deutsche Pflegerat ist sehr froh über die Aufnahme der Intensivstationen in die Erprobung zur Personalbedarfsermittlung nach § 137k (neu) SGB V. Jetzt kommt es darauf an, ein geeignetes Instrument wie INPULS® schnell, flächendeckend und verbindlich einzuführen. Die Personalbesetzung muss sich am ermittelten Pflegebedarf orientieren. Das hilft nicht nur den Pflegefachpersonen, sondern vor allem der Qualität der Versorgung und der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
Eine Spitzenmedizin ist ohne Spitzenpflege nicht möglich!
"Wir brauchen mehr Fachweiterbildungen in der Intensivpflege"
Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
Zu Recht haben Fachkräfte in der Intensivpflege seit Corona noch stärkere öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung erhalten, denn sie sind tagtäglich großen Herausforderungen ausgesetzt – und das unabhängig von der Pandemie. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Pflegefachpersonen in der Intensivmedizin auf Ihre Situation aufmerksam machen und konkrete Verbesserungsvorschläge und Forderungen vorgetragen haben. Diese kann ich nur unterstützen.
Gerade in einem so anspruchsvollen und hochkomplexen Versorgungsbereich kommt es auf optimale Rahmenbedingungen an. Daher sage ich ganz klar: Wir brauchen mehr Fachweiterbildungen im Bereich der Intensivpflege, auch auf akademischem Niveau. Die Fachkräfte brauchen Rechtssicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten und müssen mehr Entscheidungskompetenz übertragen bekommen, um noch ‧eigenständiger arbeiten zu können. Das macht auch den Beruf attraktiver.
Ich setze mich öffentlich immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein und mache deutlich, dass diese der Schlüssel sind, um genügend Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Ich bin optimistisch, dass wir hier gemeinsam Positives bewirken können. Die neue Ausbildung zeigt bereits positive Entwicklungen: Es entscheiden sich immer mehr Menschen für den Pflegeberuf. Das sind gute Nachrichten, doch gemeinsam müssen wir für Strukturen und ‧Arbeitsbedingungen sorgen, die die Absolventen auch langfristig im Beruf halten.
"Fachweiterbildung stärken und Zukunft gemeinsam gestalten"
Lothar Ullrich, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF)
Die Berliner Erklärung greift wesentliche Forderungen auf, die bereits in der „Stellungnahme zur Stärkung und Zukunft der Intensivpflege in Deutschland“ der DGF und der DIVI im März 2021 publiziert wurden. Diese Forderungen unterstützt die DGF voll und ganz.
Beim Thema „Qualifizierungswege in der Intensivpflege“ setzt sich die DGF insbesondere für eine Stärkung der Fachweiterbildung ein. Diese besondere Qualifizierung muss deutlich aufgewertet werden – einerseits finanziell und andererseits dadurch, dass die Absolventinnen und Absolventen Verantwortung für ihr Tätigkeitsfeld übernehmen und auch formal für die Bereiche zuständig sind, für die sie Kompetenzen erworben haben.
Die Legitimation für autonome Handlungsfelder und Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege beruht auf der umfassenden Handlungskompetenz, die in der Fachweiterbildung erworben wird und in den Weiterbildungsordnungen definiert ist. Diese autonomen Handlungsfelder, die über das klassische pflegerische Tätigkeitsprofil hinausgehen und die es de facto auf vielen Intensivstationen längst gibt, müssen jetzt endlich auch formal und verbindlich anerkannt werden. Dies wird die Attraktivität der Fachweiterbildung und des Arbeitsfelds Intensivpflege nachhaltig steigern. Wenn wir jetzt nicht die richtigen Weichen stellen und den Pflegenden auf den Intensivstationen zufriedenstellende Arbeitsbedingungen und Perspektiven anbieten, werden wir die Versorgung der Schwerstkranken in absehbarer Zeit nicht mehr sicher gewährleisten können. Daher gilt es, die Fachweiterbildung zu stärken und die Zukunft gemeinsam zu gestalten.
Intensivpflegende üben ihren Beruf gern aus, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und sie das tun können, wofür sie qualifiziert worden sind.