Die Krankenhäuser mit Anspruch auf den zweiten Corona-Bonus für Pflegende stehen fest: Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Liste am Mittwoch veröffentlicht. Insgesamt werden 450 Mio. Euro an knapp 1.000 Krankenhäuser verteilt.
Vivantes erhält am meisten
Die größten Beträge fließen an Unikliniken und große städtische Kliniken: Am meisten erhält Vivantes mit rund 6,8 Mio. Euro. Es folgen die Charité - Universitätsmedizin Berlin (6,1 Mio. Euro), das Klinikum Nürnberg (3,2 Mio. Euro), das Universitätsklinikum Essen (3 Mio. Euro), das Universitätsklinikum Augsburg (2,8 Mio. Euro), das Klinikum der Universität München (2,5 Mio. Euro) und das Universitätsklinikum Freiburg (2,2 Mio. Euro).
Die niedrigste Zuweisung beträgt 18.500 Euro.
Weniger als 500 Betten und mind. 20 Fälle oder mehr als 500 Betten und mind. 50 Fälle
Anspruch auf eine Sonderleistung haben zugelassene Krankenhäuser, die 2020 durch die voll- oder teilstationäre Behandlung von mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mind. 20 SARS-CoV-2-Fällen bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und mind. 50 SARS-CoV-2-Fällen. Auch Krankenhäuser, die bereits die erste Corona-Prämie erhalten haben, werden bei der Verteilung berücksichtigt, wenn sie diese Bedingungen erfüllen.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sagte am Donnerstag:
"Die Pflege hat sich diese Corona-Prämie 2.0 verdient. Die Prämie ist auch ein Zeichen des Staates, der Gesellschaft, dass man die geleistete Arbeit in der Pandemie würdigt und wertschätzt. Und diese Anerkennung zeigt sich auch in finanzieller Wertschätzung.“
Zugleich belege auch die große Zahl anspruchsberechtigter Kliniken, wie flächendeckend die Covid-Versorgung in deutschen Krankenhäusern geleistet worden sei.
"Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass Covid-Versorgung nur in einigen wenigen Kliniken der Maximalversorgung stattgefunden hat, wird damit durch das tatsächliche Versorgungsgeschehen eindeutig widerlegt."