Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) hat eine fachlich definierte und wissenschaftlich begründete Regelung für die im Sozialgesetzbuch verankerte "bedarfsgerechte Personalausstattung" in Krankenhäusern gefordert. Anlass ist die Neufassung des § 137k SGB V. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Forderungspapier des Verbands hervor.
Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die bisherigen Regelungen zur Pflegepersonalausstattung ersetzt. Krankenhäuser sind nun verpflichtet, eine "bedarfsgerechte Personalausstattung" in der unmittelbaren Patientenversorgung sicherzustellen. Nach welchen Kriterien sich dieser Bedarf bemisst, bleibt nach Einschätzung des VPU jedoch offen.
Pflegepersonaluntergrenzen nur als Mindestmaß
Der Verband betont, dass Pflegepersonaluntergrenzen nicht als Zielgröße für die Personalplanung verstanden werden dürften. Sie seien lediglich eine "rote Linie und absolute Mindestanforderung". Insbesondere an Universitätskliniken mit hochkomplexen Versorgungsaufgaben müsse die Personalausstattung über diesen Mindestvorgaben liegen.
Nach Auffassung des VPU sollte die Bemessung des Personalbedarfs neben der Patientenzahl weitere Faktoren berücksichtigen. Genannt werden unter anderem
- Pflegeintensität,
- Versorgungsumfeld,
- Qualifikation der Beschäftigten,
- Skill- und Grade-Mix sowie
- Behandlungsergebnisse.
Der Verband verweist dabei auf internationale pflegewissenschaftliche Erkenntnisse.
Beteiligung der Pflegeprofession gefordert
Der VPU verlangt, dass die Kriterien für eine bedarfsgerechte Personalausstattung gemeinsam "mit der maßgeblichen Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene" sowie Verbänden der Profession Pflege entwickelt werden. Zudem fordert der Verband eine gesetzlich verankerte Beteiligung von Pflegeprofession, Pflegemanagement und Pflegewissenschaft bei der Weiterentwicklung von Personalvorgaben.
Die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen sollte nach Ansicht des Verbands wieder aufgenommen und auf alle pflegerischen Bereiche ausgeweitet werden. Dabei seien unterschiedliche Versorgungsstufen und Versorgungsgrade der Krankenhäuser zu berücksichtigen.
Finanzierung als Voraussetzung
Als weitere Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung nennt der Verband eine vollständige, dynamische und zweckgebundene Refinanzierung der Personal- und Qualifikationsanforderungen. Dies müsse sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Tarifentwicklungen, veränderte Versorgungsbedarfe und die Anforderungen der universitären Maximalversorgung abbilden. "Eine bedarfsgerechte Personalausstattung kann nicht verbindlich gefordert werden, ohne zugleich ihre Finanzierung sicherzustellen", heißt es im Papier.
Der VPU fordert Bund und zuständige Institutionen auf, die aus seiner Sicht bestehenden fachlichen und methodischen Lücken des § 137k SGB V zeitnah zu schließen.