Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) hat "mit größtem Unverständnis" die "Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung" (PpUGV) im Bundesgesetzblatt zur Kenntnis genommen.
Geringe Berücksichtigung der Hebammen "inakzeptabel"
Die Veröffentlichung enthält eine Änderung, wonach Hebammen gemäß § 6 Abs. 2a PpUGV zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen nur mit einem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Pflegefachpersonen und Hebammen berücksichtigt werden dürfen.
VPU-Vorstandsvorsitzender Torsten Rantzsch kritisierte in der Vorwoche:
"Die festgelegten Anteile von 10 % im Tag- bzw. 5 % im Nachtdienst sind absolut inakzeptabel und entbehren jeglicher Realität in der Gynäkologie, der Geburtshilfe sowie der Pädiatrie!"
Noch deutlicher wurde VPU-Vorstandsmitglied und Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Dresden, Jana Luntz. Sie forderte eine Änderung der Verordnung und die Anerkennung der Hebammen als Pflegefachperson.
Abwertung des Berufsbilds
Der Einsatz von Hebammen erstrecke sich mitnichten ausschließlich auf die Geburtshilfe, sondern ebenso auf die Gynäkologie und Teile der Pädiatrie.
Lutz argumentierte:
"Die PpUGV setzt in der jetzigen Fassung für die Krankenhäuser klare Fehlanreize, da Hebammen im stationären Kontext nur geringfügig abbildbar sind. Ein ausschließlicher Einsatz nur im Kreißsaal ist vor dem Hintergrund der multiprofessionellen Versorgung prä- und postnatal nicht sinnvoll […] und führt zu einer Abwertung des Berufsbildes der klinisch tätigen Hebammen."