Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erweitert sich – wie im Juni angekündigt – erneut um einen weiteren pflegesensitiven Bereich: die Neurochirurgie. Ab 1. Januar 2024 gilt dann in der Tagschicht ein Verhältnis von neun Patientinnen oder Patienten zu einer Pflegefachperson und in der Nachtschicht von 18 zu eins.
Der Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl des Pflegepersonals darf in der Tagschicht zehn Prozent und in der Nachtschicht fünf Prozent nicht überschreiten. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, der BibliomedPflege vorliegt.
Mehr als 93 Prozent aller Krankenhausfälle von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt
Die Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen stützt sich auf Verhältniszahlen, die auf der Grundlage der Datenauswertung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen ermittelt worden sind.
Mit der Einführung dieses neuen Bereichs werden nach Berechnungen des InEK voraussichtlich rund 93,5 Prozent aller Belegungstage von Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt. Unerwünschte Personalverschiebungen könnten so weitgehend vermieden werden.
Zuletzt hatte das BMG im Oktober 2022 für die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie Untergrenzen für Pflegepersonal vorgegeben.