Deutscher Pflegerat (DPR), Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) und Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben sich gemeinsam dafür ausgesprochen, Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen bundeseinheitlich zu regeln. Denn bislang spezifiziere der Gesetzgeber nicht explizit Vorbehaltsaufgaben für verschiedene Versorgungsbereiche der Pflege. Landesrechtliche Anpassungen seien nötig, forderten die drei Gremien am Mittwoch.
Gesetzliche Legitimation vonnöten
Sie knüpfen damit an ein Rechtsgutachten zu Vorbehaltsaufgaben auf der Intensivstation an, das die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) Ende August vorlegte. Gesetzlich legitimierte Vorbehaltsaufgaben seien nicht nur für Pflegende in der Intensivpflege und Anästhesie wichtig, sondern auch für Pflegende mit Fort- und Weiterbildungen etwa in der Notfallpflege, Atmungstherapeutinnen und -therapeuten sowie andere Pflegeexpertinnen und -experten mit vertieftem Wissen und erweiterten Handlungskompetenzen.
Dabei seien auch andere Weiterbildungen und Qualifikationsgrade sowie Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, miteinzubeziehen, sagte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier.
Forderung nach einer bundeseinheitlichen Musterweiterbildungsordnung
Die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, sagte:
"Auf Landesebene streben wir an, dass wir als Pflegekammer NRW im Rahmen der Weiterbildungsordnung die notwendigen Merkmale hierfür festlegen können. Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich eines Zusammenspiels auf Bundesebene, um für alle Pflegefachpersonen zu einer stimmigen Lösung zu kommen."
Der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, ergänzte:
"Vorbehaltsaufgaben sind das Grundgerüst der pflegerischen Praxis und sollten für sämtliche Versorgungsbereiche einheitlich gelten, unabhängig von individuellen Spezialisierungen oder Qualifikationen."
Eine wichtige Grundlage zur Orientierung der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Weiterbildungsordnung sei eine letztlich von der Bundespflegekammer in Kraft zu setzende Musterweiterbildungsordnung. In diesen Weiterbildungsordnungen seien dann die jeweiligen Vorbehaltsaufgaben thematisch umfassend zu berücksichtigen.