Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat in der Vorwoche dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das eigene Konzeptpapier "Innovative Weiterbildung in der Pflege in Bayern" vorgelegt. Damit will die Vereinigung den Druck auf die Politik erhöhen, die pflegerische Weiterbildung insgesamt an die generalistische Pflegeausbildung anzupassen und in einer umfassenden gesetzlichen Regelung zu verankern. Außerdem fordert die VdPB, die Verantwortung für die gesamte Weiterbildung der beruflichen Selbstverwaltung und damit der Profession Pflege zu übertragen.
Generalistische Pflegeausbildung erfordert angepasste Weiterbildungsstrukturen
VdPB-Vorsitzender Georg Sigl-Lehner begründete:
"Für die Gestaltung der beruflichen Weiterbildung, die die Entwicklung der Expertise und Kompetenzen einer Profession fördert und auf ein angemessenes Qualitätsniveau bringt, kann nur die Profession selbst verantwortlich zeichnen."
Die generalistische Ausrichtung der Pflegeausbildung mache eine fachliche Vertiefung und Spezialisierungsangebote für die teils hochkomplexen Einsatzfelder von Pflegefachpersonen zwingend notwendig.
Zudem müssten Weiterbildungen auch für beruflich Pflegende mit bisherigen Abschlüssen einen passenden Zugang haben, attraktiv bleiben und Karriereperspektiven bieten.
Die vorgeschlagene Grundstruktur des VdPB-Konzepts biete mit ihrem modularen Aufbau die notwendigen spezifischen Angebote für unterschiedliche Qualifikationen ebenso wie eine horizontale und vertikale Durchlässigkeit.
Politik soll finanziell und personell unterstützen
Zudem setze der Vorschlag auf hohe Flexibilität, damit fachliche und gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen und schnell integriert werden könnten.
Die VdPB erwartet nun seitens des bayerischen Ministeriums die formale Übertragung der Aufgabe, eine Weiterbildungsordnung zu entwickeln, sowie eine finanzielle und personelle Unterstützung.
Bereits Anfang dieses Jahres hat die VdPB ein Serviceportal für Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulen und beruflich Pflegende eingerichtet. Dort können u. a. Anerkennungen von Weiterbildungseinrichtungen beantragt sowie einzelne Studien- und Weiterbildungsinhalte auf Weiterbildungsmodule angerechnet werden.