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Pflegebildung

Pflegerat fordert Reformen bei Ausbildung und Prüfungen

Der Deutsche Pflegerat fordert in drei neuen Positionspapieren Reformen der Pflegebildung: Generalistik stärken, Kompetenzen korrekt einstufen und Prüfungen im Pflegestudium pflegeprofessionell gestalten.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat in drei aktuellen Positionspapieren umfassende Reformvorschläge zur Pflegebildung veröffentlicht. Ziel sei, die generalistische Pflegeausbildung zu stärken, pflegerische Kompetenzen sichtbar zu machen und Prüfungsformate im Pflegestudium praxisnah zu gestalten. 

Generalistik ausbauen, alte Abschlüsse abschaffen

Fünf Jahre nach Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) spricht sich der DPR für eine vollständige Umsetzung der generalistischen Ausbildung aus. Die bisherigen Abschlüsse in der Alten- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen abgeschafft werden. Laut Statistischem Bundesamt entschieden sich 99 Prozent der Absolventinnen und Absolventen 2024 für den generalistischen Abschluss. Der DPR sieht darin eine stabile Grundlage für eine moderne Bildungsarchitektur mit klaren Karrierepfaden.

Kompetenzen im DQR korrekt einstufen

Ein weiteres Positionspapier kritisiert die Einstufung pflegerischer Abschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Derzeit seien sowohl Fach- als auch Assistenzabschlüsse auf Niveau 4 eingestuft. Der DPR fordert eine sachgerechte Bewertung: Pflegefachpersonen sollen auf DQR-Niveau 5, Fachpflegepersonen und Bachelorabsolventinnen und -absolventen auf Niveau 6 eingestuft werden. Dies sei entscheidend für die internationale Anschlussfähigkeit und die Attraktivität des Berufs.

Der DPR schlägt eine transparente Bildungsarchitektur vor, die alle pflegerischen Qualifikationen systematisch abbildet – von der Pflegefachassistenz (DQR 4) bis zur Promotion (DQR 8). Damit soll die Gleichstellung mit anderen Gesundheitsberufen und die Durchlässigkeit im Bildungssystem verbessert werden.

Pflegefachpersonen sollen selbst prüfen dürfen

Im dritten Papier fordert der DPR, dass Prüfungen zu erweiterten heilkundlichen Kompetenzen im Pflegestudium von qualifizierten Pflegefachpersonen durchgeführt werden – nicht von Ärztinnen oder Ärzten. Die derzeit geplante Prüfungsstruktur sei organisatorisch kaum umsetzbar und widerspreche internationalen Standards. "Studierende erleben ihre Profession nur als entscheidungs- und handlungskompetent, wenn die Prüfungen durch die eigene Profession durchgeführt werden", heißt es im Papier.

Der DPR kritisiert insbesondere die künstliche Trennung pflegerischer und heilkundlicher Inhalte in der Prüfungsverordnung. Diese führe zu unnötiger Prüfungsverdichtung und widerspreche dem Prinzip der Modularisierung und Prüfungsökonomie, wie sie im Rahmen des Bologna-Prozesses (Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen) europaweit festgelegt seien.

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