Die Bundesregierung hat die ersten 6 standardisierten Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen in der Pflegeausbildung genehmigt. Ab sofort stehen ein Grundlagenmodul, 5 von insgesamt 8 Wahlmodulen sowie ein theoretischer Begründungsrahmen zur Verfügung. Das haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit am Donnerstag bekanntgegeben.
Module gehen über Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinaus
Die Ausbildungsmodule umfassen "die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung" und gehen nach Angaben der Ministerien über die Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinaus.
Die Wahlmodule befassen sich mit den Themen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz. Die Module sind nach den gleichen Prinzipien entwickelt worden wie die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne, damit sie problemlos in die Ausbildung integriert werden können.
Weitere Module folgen diesen Sommer
Die Entwicklung und Genehmigung von weiteren 3 standardisierten Modulen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Mit dem Abschluss der Modulentwicklung wird eine entsprechende Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege (2019–2023) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt. Die Vereinbarungspartner hatten sich darauf verständigt, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände zeitnah Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren oder durchführen.
Die Arbeitsgruppe 3 der KAP beschloss parallel, attraktive, innovative Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen zu fördern sowie den Prozess der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit voranzubringen.