Die Zahl assistierter Suizide in Deutschland steigt, belastbare Daten zur Praxis fehlen jedoch weiterhin. Ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) untersucht deshalb im Projekt "Assistierter Suizid in Deutschland – Erforschung der Praxis (ASEP)", wie Suizidassistenz in Deutschland tatsächlich abläuft und welche Rolle Gesundheitsfachpersonen dabei spielen. Grundlage sind Interviews mit Beteiligten aus Medizin, Pflege und dem sozialen Umfeld. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert das Projekt mit rund 400.000 Euro.
Fehlende Daten trotz wachsender Fallzahlen
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich zulässig, sofern die Entscheidung freiverantwortlich getroffen wird. Ein gesetzlicher Rahmen fehlt bislang. Entsprechende Gesetzesinitiativen scheiterten 2023 im Bundestag.
"Wir haben in Deutschland aktuell eine der liberalsten Rechtslagen zur Suizidassistenz weltweit, aber über die Praxis der Suizidassistenz wissen wir wenig", sagt Projektleiter Sven Schwabe.
Nach Angaben der Forschenden meldeten die drei größten Sterbehilfeorganisationen 2020 insgesamt 109 assistierte Suizide. 2025 seien es bereits mehr als 1.000 gewesen. Amtliche Fallzahlen existieren bislang nicht. "Assistierte Suizide werden bisher amtlich nicht erfasst, deshalb gibt es auch keine gesicherten Fallzahlen", so Schwabe.
Interviews mit Pflegefachpersonen und Ärzten
Das Forschungsprojekt ASEP läuft seit April 2025. Die erste Projektphase mit Expertinnen und Experten aus Verbänden und Institutionen ist bereits abgeschlossen.
Derzeit befragt das Forschungsteam Menschen, die an konkreten Fällen beteiligt waren. Dazu zählen Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, Bestatterinnen und Bestatter sowie Angehörige. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu organisatorischen, ethischen und rechtlichen Herausforderungen sowie zur Einbindung der Suizidassistenz in das Gesundheitssystem.
"Das Feld der Beteiligten ist sehr heterogen", sagt Schwabe.
Neue Leitlinien sollen Orientierung geben
Für Pflegefachpersonen gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Gesundheitsfachpersonen würden in der Praxis regelmäßig mit Sterbewünschen und Anfragen zur Suizidassistenz konfrontiert, heißt es von der MHH.
Erst Ende Oktober berichtete BibliomedPflege über die neue Leitlinie "Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung". Sie empfiehlt unter anderem vertiefte Gespräche, eine sorgfältige Prüfung der Freiverantwortlichkeit und mindestens zwei Beratungsgespräche vor einer möglichen Suizidassistenz.
Daneben wurden zuletzt weitere Leitlinien zum Umgang mit Suizidalität und zur Suizidassistenz in der hausärztlichen Versorgung veröffentlicht. Im Herbst 2026 ging zudem das Register RegAS zur Erfassung assistierter Suizide in Deutschland an den Start.