• dpa
Suizidassistenz

Neue Leitlinie sieht vertieften Umgang mit Sterbewunsch vor

Neue Leitlinie zur Suizidassistenz: Empfehlungen für Ärzte und Pflegekräfte beim Umgang mit Sterbewünschen.

Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte sollen durch neue Handlungsempfehlungen besser mit Patientenwünschen nach einem assistierten Suizid umgehen können. Experten für Medizin, Psychotherapie und Ethik stellten die neue Leitlinie "Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung" nach rund zweijährigen Beratungen in Halle (Saale) vor. Es wurden wegen häufiger werdenden Anfragen nach Hilfe beim Suizid vor allem von älteren Menschen wiederholt klare und sichere Regelungen angemahnt.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 ist die Zahl assistierter Suizide in Deutschland gestiegen. 2025 gab es mehr als 1.200 von Suizidhilfe-Organisationen gemeldete Fälle und mutmaßlich eine hohe Dunkelziffer. Das Gericht hatte ein Verbot geschäftsmäßiger, also auf Wiederholung angelegter Sterbehilfe gekippt: Sofern eine Suizidentscheidung "freiverantwortlich" erfolgt, ist es rechtlich möglich, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen - etwa durch die Aushändigung eines Medikaments. Vorstöße für ein Gesetz zur Sterbehilfe waren 2023 im Bundestag gescheitert.

Ausloten des Sterbewunsches 

Die neue Leitlinie sieht ein "vertieftes Gespräch" mit erfahrenen Fachleuten als einen ersten zentralen Schritt nach dem Vorbringen eines Sterbewunschs vor. Wie der Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, Alfred Simon, weiter erläuterte, sollen in wertschätzender Atmosphäre Hintergründe und Motive ohne Druck besprochen werden - um die Frage zu klären: Liegen Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen einen Suizid vor? 

Erkannt werden soll etwa, ob eine psychische Erkrankung die Selbstbestimmungsfähigkeit beeinträchtigt. Psychische Erkrankungen schließen demnach zwar nicht aus, dass eine solche Entscheidung freiverantwortlich ist - aber umgekehrt könne die Freiverantwortlichkeit aber auch ohne psychische Erkrankung eingeschränkt sein. Auch eine akute Lebenskrise oder äußerer Druck könnten dabei in Frage kommen - und sollten erkannt werden. 

Wenn nötig, sollen Wege zu einer Behandlung oder einem Klinikaufenthalt eröffnet werden. Eine Suizidassistenz solle nicht aktiv als Handlungsoption vorgeschlagen werden.

Mindestens zwei Beratungen vor Suizidassistenz

Im nächsten Schritt sollen Betroffene demnach gezielt informiert und beraten werden - auch über Handlungsalternativen, mögliche Auswirkungen auf Dritte und Risiken einer fehlerhaften Durchführung. Mit vier Wochen Abstand soll es mindestens zwei Beratungsgespräche geben, möglichst mit zwei Fachärzten, darunter einer für psychische Krankheiten. Durch "kritisches Hinterfragen" solle die Motivlage der Betroffenen überprüft werden, so Simon. Die Ergebnisse sollen schriftlich dokumentiert werden.

Laut dem Medizinethiker kann es "unendlich viele Situationen" geben, in denen ein Sterbewunsch geäußert wird. Oft sind Angehörige der Generation 70plus betroffen, wie die Psychologin Birgit Wagner sagte. Die Leitlinie befasst sich auch mit den Belastungen der Angehörigen und dem Umgang mit ihnen - auch gegebenenfalls mit Enkeln, die einfühlsam und altersgerecht informiert werden sollten. Insgesamt umfasst die Leitlinie 45 Empfehlungen. 

Die gesamte Leitlinie ist hier zu lesen: S2k-Leitlinie Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz.

dpa

Newsletter abonnieren

  • 2x wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt

Bedingungen für Newsletterversand
Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons "Anmelden" erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info(at)bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.