Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag im dritten Anlauf ein Epidemie-Gesetz für das Land beschlossen. Alle Parteien, mit Ausnahme der AfD, haben dem zuvor heiß diskutierten Gesetz zugestimmt. Die AfD-Fraktion hatte eine dritte Lesung erzwungen. Ursprünglich wollte die Landesregierung das Gesetz schon in der zweiten Lesung am Donnerstag vor Ostern beschließen.
Das Gesetz sieht außerordentliche Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor. Es sei eine wichtige Grundlage, damit der Staat in der Krise Gestaltungsspielräume habe, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der Sondersitzung des Landtags, wie die Deutsche Presse Agentur berichtet. "Wir sind mit Sicherheit nicht über den Berg, sondern in einer der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems."
Die bis 31. März 2021 befristete Novelle erlaubt dem Gesundheitsministerium u. a., die Krankenhausträger zu verpflichten, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen, allerdings nicht – wie ursprünglich von der schwarz-gelben Regierung geplant – bei Privatpersonen.
Gestrichen wurde auf Drängen der Opposition ein besonders umstrittener Passus, wonach u. a. Pflegende im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.