Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) müssen bis 2025 ein einsatzbereites Personalbemessungsinstrument für die Pflege schaffen. Die Regierungskoalition hat einen entsprechenden Änderungsantrag für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht.
Der Streit über ein solches Instrument schwelt seit Langem in der Selbstverwaltung. Während die Kliniken einen (analytischen) Ansatz fordert, bei dem der Patient, seine Voraussetzungen und Bedürfnisse im Zentrum stehen, möchte die Kassenlobby vor allem ein Instrument, das die Pflegeleistungen misst, zum Beispiel mit Nursing related Groups. Der Gesetzentwurf lässt sich auf diesen Streit nicht ein. Gewählt werden solle ein "analytischer Ansatz unter Hinzuziehung empirischer Daten" – also beides.
BMG spielt den Ball zurück
Die Entwicklung des neuen Instruments soll die Selbstverwaltung zahlen – wobei die DKG die Hälfte der Kosten trägt und die Versicherer (GKV und PKV) die andere Hälfte. Die Forderung der DKG, das Ministerium solle Entwicklung und Finanzierung des Instruments übernehmen, erteilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) damit eine Absage.
Die Basis für das Instrument soll laut Gesetzentwurf ein wissenschaftliches Institut oder ein Sachverständiger legen – auch dafür zahlt die Selbstverwaltung. Zusammen mit der Kosten für die Erprobung und den Feinschliff könnte eine siebenstellige Summe zusammenkommen.
Interessant ist an dieser Stelle, dass der Gesetzgeber explizit Sachverständige als Auftragnehmer nennt. Damit kämen auch Personen und Verbände in Frage, die eher für einen Verbleib der Pflege im DRG-System plädieren.
Viel Dissens, wenig Zeit
Grundlage für den Änderungsantrag ist ein Konsenspapier von GKV und DKG, das Spahn Anfang des Jahres eingefordert hat. In dem Papier steht allerdings eher der Dissens beider Parteien. Schon beim Zeitplan für Entwicklung und Einführung des Instrumentes klaffen die Vorstellungen auseinander. Laut Gesetz müssen DKG und GKV dem Ministerium nun bis zum 15. Dezember 2021 einen Zeitplan bis 2025 vorlegen – und dann laufend Bericht erstatten. Ab 2022 könnte dann ein Institut beauftragt werden.
Danach bleibt nicht mehr viel Zeit für die Erprobung – die Zeit ist also knapp. Denn ab Januar 2025 muss das Bemessungsinstrument einsatzbereit sein. Sollte die Selbstverwaltung scheitern, behält sich das BMG das Recht vor, per Verordnung selbst ein Bemessungsinstrument einzuführen.
PPR 2.0 erstmal vom Tisch
Die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) bleiben von diesem Vorhaben unberührt, unterstreicht der Gesetzgeber – das dürfte der Kliniklobby nicht schmecken. Die Einführung des von Kliniken, Verdi und dem Pflegerat entwickelte Bemessungsinstrument PPR 2.0 ist in der Ära Spahn damit vom Tisch.