Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitssystem sind Ziele dieses Gesetzes, das Mitte 2021 in Kraft treten soll.
Digitale Chancen - Neue Technik für moderne Pflege
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"Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Kabinettsbeschluss.
Die wichtigsten Regelungen für die Pflege im Überblick
- Pflegebedürftige sollen künftig digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) nutzen, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern (z. B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus) oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachpersonen zu verbessern.
- Es soll ein neues Verfahren geschaffen werden zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und der Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- Die Pflegeberatung soll um digitale Elemente erweitert werden.
- Auch die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) soll weiterentwickelt werden: Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus DiGAs in ihre ePA einzustellen. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen künftig vergütet werden. Auch soll ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit der DiGAs eingeführt werden.