Der Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) geht dem Bündnis "Digitalisierung in der Pflege" nicht weit genug. Was dem Entwurf fehle, seien ambitionierte Vorgaben und Schritte, um Kernprozesse der Pflege zu digitalisieren, z. B. im Kontext der Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Das teilte das Bündnis am Mittwoch mit. Einschlägige Standards wie ePflegeplanung oder ePflegeberichte müssten deutlich stärker Berücksichtigung finden.
Bundeseinheitliche Prozesse nötig
Ungenutzt bleibe auch die Chance, bundeseinheitlich digitale Prozesse inklusive der erforderlichen Freigaben einzuführen, um die im Pflegesektor immer noch vielfach papiergebundenen Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren abzulösen.
Speziell zu den Themen Telematikinfrastruktur und elektronische Patientenakte (ePA) vermisst das Bündnis "deutlich verbindlichere Regelungen". Für die ePA sei die Pflegebranche mit den approbierten Gesundheitsberufen gleichzustellen: Auch für Pflegefachpersonen sollten umfassende Lese- und Schreibrechte sowie Pflichten festgeschrieben werden, um das volle Potenzial der ePA ausschöpfen zu können.
Mehr Rechte für Pflegefachpersonen für ePAs
Die Vorgaben aus Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) dürften darüber hinaus nicht 1:1 auf Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) übertragen werden. Als Beispiel nannte das Bündnis den pflegerischen Nutzen, der fachlich fundiert und zwingend unter Einbeziehung technologischer und pflegefachlicher Expertise zu definieren sei.
Auch wenn der Gesetzesentwurf einige gute Ansätze für eine stärkere Digitalisierung der Pflege enthalte, sei dennoch ein ganzheitlicher strategischer Ansatz dringend erforderlich.
Nationaler Strategieplan für die Digitalisierung der Pflege
Aus Sicht des Bündnisses führt deshalb kein Weg an einem nationalen Strategieplan für die Digitalisierung der Pflege vorbei. Dieser sei interdisziplinär von allen relevanten Akteurinnen und Akteuren zu erarbeiten.
Zu den 6 Verbänden aus dem Gesundheits- und Sozialsystem gehört auch der Deutsche Pflegerat.
Das DVPMG soll voraussichtlich Mitte 2021 in Kraft treten.