Der Medizinische Dienst (MD) Bund hat die "Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)" überarbeitet. Die Richtlinien wurden bereits am 8. Mai 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 3. Juli vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Zum 13. Juli sind sie in Kraft getreten.
2020 trat das Gesetz zur Stärkung intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) in Kraft. § 37c SGB V regelt seither, dass jede Person mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege selbst entscheiden kann, an welchem Ort sie versorgt werden möchte, solange die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist.
Verbindliche Grundlage für Qualitätsprüfung
Anschließend war es notwendig geworden, die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) an die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege anzupassen. Es wurden spezielle Aspekte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Wundversorgung sowie der erweiterten Versorgungsverantwortung von Pflegefachpersonen in die vorliegenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) aufgenommen.
Die QPR-HKP und AKI dienen als verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität und der Abrechnungen von Leistungserbringern mit Verträgen gemäß § 132a Absatz 4 oder § 132l Absatz 5 SGB V1 nach einheitlichen Kriterien.
Die Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen auf Grundlage dieser Richtlinien sollen nach MD Bund-Angaben dazu beitragen, eine größere Transparenz in das Leistungsgeschehen zu bringen und die Qualität der Leistungen weiterzuentwickeln.