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Finanzierung

Pflegeversicherung: Rechnungshof schlägt Alarm

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Finanzierungspläne der Bundesregierung zur Pflegeversicherung.

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs (BRH) vor anhaltenden Finanzproblemen. Der Rechnungshof kritisiert, dass Bundeshilfen die strukturellen Defizite nicht lösen, sondern lediglich in die Zukunft verschieben. Das geht aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über den zuerst das Deutsche Ärzteblatt berichtet hat. 

Besonders kritisch sehen die Prüfer demnach die bislang praktizierte Finanzierung über Bundesdarlehen. Für 2026 erhielt die Pflegeversicherung ein Darlehen von 3,2 Milliarden Euro, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für das Jahr 2027 sind solche Hilfen bislang nicht vorgesehen.

"Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Auffassung, dass die Darlehen nicht geeignet sind, die Probleme zu lösen, sondern sie lediglich in die Zukunft verschieben", heißt es in dem Bericht.

Pflegeversicherung unter Finanzdruck

Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung gilt seit Längerem als angespannt. Der GKV-Spitzenverband hatte zuletzt gewarnt, dass der Pflegeversicherung bereits im Oktober 2026 die Mittel ausgehen könnten.

Zusätzliche Zweifel äußert der Rechnungshof an den Rückzahlungsplänen für bereits gewährte Darlehen. Diese sollten ursprünglich zwischen 2028 und 2033 zurückgezahlt werden. Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) wäre eine Rückzahlung nun erst zwischen 2035 und 2039 vorgesehen.

"Auch eine zeitnahe Rückzahlung der Darlehen aus eigenen Mitteln der SPV erschien von Anfang an unrealistisch", schreibt der Rechnungshof. Die geplante Verschiebung der Tilgung zeige, "dass auch die Bundesregierung davon ausgeht, dass die SPV in absehbarer Zeit hierzu nicht in der Lage sein wird".

Kritik an Digitalisierungsförderung

Kritisch bewerten die Prüfer auch die geplante Förderung der Digitalisierung in der Langzeitpflege. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen zwischen 2027 und 2031 insgesamt 1,6 Milliarden Euro für Pflegeeinrichtungen bereitgestellt werden.

Die Mittel sollen über einen Ausgleichsfonds der Pflegekassen verteilt werden. Allerdings sei eine Auszahlung erst vorgesehen, wenn ein Konzept vorliegt, das auch die Investitionsverantwortung der Länder berücksichtigt.

Der Rechnungshof weist zudem auf grundsätzliche Zuständigkeitsfragen hin. "Der Bundesrechnungshof kann nicht erkennen, worauf die Bundesregierung die Zuständigkeit des Bundes für finanzielle Förderung der Pflegeeinrichtungen aus dem SVIK stützt."

Strukturreformen statt Übergangslösungen

Aus Sicht der Rechnungsprüfer reichen kurzfristige Finanzhilfen weder in der Kranken- noch in der Pflegeversicherung aus. Notwendig seien langfristige Strukturreformen, um die Finanzierung dauerhaft zu sichern.

Der Haushaltsgesetzgeber müsse einen "sachgerechten Ausgleich zwischen der angestrebten Haushaltskonsolidierung und dem Reformbedarf im Gesundheitswesen" finden, mahnt der Bundesrechnungshof.

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