Die tarifgerechte Entlohnung hat die Gehälter von Pflegekräften in der Langzeitpflege deutlich steigen lassen. Gleichzeitig wachsen die wirtschaftlichen Belastungen vieler Pflegeeinrichtungen. Das zeigt die "Evaluation der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege" im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. An der Evaluation mitgearbeitet hat Michaela Evans-Borchers, Direktorin des Forschungsschwerpunkts "Arbeit und Wandel" vom Institut Arbeit und Technik (IAT) an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen. Im Interview erläutert sie, warum nun die Refinanzierung in den Fokus rücken muss. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind hier nachzulesen: "Pflegekräfte verdienen mehr, Kosten steigen".
Frau Evans-Borchers, die Evaluation zeigt deutliche Lohnsteigerungen in der Langzeitpflege. Ist die tarifgerechte Entlohnung damit eine Erfolgsgeschichte?
Höhere Löhne verbessern die Attraktivität des Pflegeberufs und tragen zur Fachkräftesicherung bei, denn höhere Löhne haben eine Signalwirkung auf den Arbeits- und aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf den Ausbildungsmarkt. Die Evaluation zeigt, dass das Ziel der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung erfüllt wurde und die Regelungen grundsätzlich beibehalten werden könnten, auch wenn sie im Detail angepasst werden sollten.
Welche Herausforderungen ergeben sich für die Pflegefinanzierung, wenn die Löhne in der Langzeitpflege steigen?
Da die Personalkosten mit rund 75 bis 80 Prozent der Gesamtkosten einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Pflegeeinrichtungen ausmachen, ist die Frage der Refinanzierung der Lohnkosten eine bedeutende. Insbesondere Löhne auf Grundlage von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen werden üblicherweise über längere Laufzeiten als ein Jahr verhandelt. Eine verlässliche Refinanzierung von Tariflöhnen und Vergütungen auf Basis der Arbeitsvertragsrichtlinien, kurz AVR, der kirchlichen Wohlfahrtsverbände schafft wirtschaftliche Planungssicherheit für die Einrichtungen und stärkt das Vertrauen der Beschäftigten darin, dass der eingeschlagene Pfad einer gesellschaftlich notwendigen und politisch gewollten Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs beibehalten wird.
Was kann passieren, wenn diese Refinanzierung nicht ausreicht?
Reicht die Refinanzierung nicht aus, können sich die Liquiditätsrisiken von Einrichtungen verschärfen. Dies dürfte insbesondere solche Einrichtungen treffen, die über nur geringe Liquiditätsreserven verfügen. Die Arbeitsverdichtung kann zusätzlich steigen. Einbußen bei der Verfügbarkeit von Pflegeplätzen oder ambulanter Pflegeunterstützung, etwa durch längere Wartezeiten, bei Pflegequalität und Versorgungssicherheit sowie Mehrkosten für Pflegebedürftige können die Folge sein. Auf solche möglichen Folgewirkungen wird auch in den vorliegenden Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hingewiesen.
Pflegesatzverhandlungen und Datenerhebung belasten Einrichtungen
Die Umsetzung der tarifgerechten Entlohnung verursacht für Pflegeeinrichtungen zusätzlichen Aufwand. Wo sehen Sie die größten Belastungen?
Die Tarif- und AVR-Abschlüsse der vergangenen Jahre waren der Motor für die erzielten Lohnzuwächse in der Langzeitpflege. Die angesprochenen Mehraufwände betreffen insbesondere diejenigen Einrichtungen, die an einen Tarifvertrag beziehungsweise eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind. Denn sie melden jährlich die Entlohnungsdaten ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung, um die regional üblichen Entlohnungsniveaus zu ermitteln.
Wie ließe sich dieser Aufwand reduzieren?
Entscheidend ist, dass kollektivvereinbarte Löhne in der Pflegebranche angesichts der Vielfalt bestehender Regelungen in der Pflegebranche valide abgebildet werden. Es wurden alternative Wege über statistisch verfügbare Lohndaten, über ein Lohnsummenmodell und über ein Ecklohnmodell diskutiert. Allerdings werden Pflegelöhne einschließlich des Merkmals Tarifbindung oder Bindung an eine AVR statistisch nicht hinreichend abgebildet. Ein Weg, um den Aufwand zu reduzieren, läge darin, dass die Meldung direkt auf Grundlage verfügbarer Daten aus der Lohnbuchhaltung der Pflegeeinrichtungen erfolgt, sodass Vorberechnungen durch die Einrichtungen entfielen. Deutlich wurde, dass dies technische Anpassungen erfordert, die machbar wären, aber einen Vorlauf erfordern. Bei der Datenerhebung kann Entlastung erzielt werden, wenn das Verfahren vereinfacht und die Meldung auf Grundlage von Lohnbuchhaltungsdaten digital erfolgt. Mit dem Evaluationsbericht haben das Institut Arbeit und Technik in Gelsenkirchen und das SOCIUM in Bremen entsprechende Vorschläge vorgelegt, die im Zuge der Evaluation mit Expertinnen und Experten der Pflegebranche eingehend diskutiert wurden. Die Reduzierung des Aufwands ist eine Seite. Entscheidend ist es, die Refinanzierung von Tariflöhnen und AVR-Löhnen sicherzustellen sowie die Eigenanteile zu begrenzen. Gute Löhne in der Pflegebranche und die finanziellen Möglichkeiten pflegebedürftiger Menschen dürfen nicht in Konflikt zueinanderstehen.
Neben der Datenerhebung nennen Sie auch die Pflegesatzverhandlungen als Herausforderung. Warum?
In der Evaluation wurde deutlich, dass langwierige und zunehmend komplexere Pflegesatzverhandlungen mit Schiedsstellenverfahren eine strukturelle Herausforderung darstellen. Einnahmeausfälle und steigende Liquiditätsrisiken der Pflegeeinrichtungen können im nächsten Schritt Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in der Fläche haben.
Welche Reformen Pflegeeinrichtungen entlasten könnten
Welche Maßnahmen könnten Pflegeeinrichtungen konkret entlasten?
Die Entlastungspotenziale betreffen zum einen die Pflegesatzverfahren. Konkret geht es darum, langwierige Verhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern durch verlässliche Verfahrensleitlinien, verpflichtende Fristen und eine konsequente Digitalisierung zu vermeiden. Weitere Entlastungspotenziale liegen in alternativen Datenerhebungs- und Datenermittlungsverfahren zum regional üblichen Entlohnungsniveau, etwa auf Grundlage von Daten der Lohnbuchhaltungssoftware.
Welche Schlussfolgerung ziehen Sie insgesamt aus der Evaluation der Tariflohnregelung?
Eine Herausforderung liegt darin, dass die tarifgerechte Entlohnung einen Anreiz für Lohnerhöhungen unabhängig von der Zulassungsoption setzt, ohne jedoch die Kostenseite entsprechend zu adressieren. Die Evaluation zeigt allerdings insgesamt, dass das Ziel der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung erfüllt wurde. Die Regelungen könnten deshalb grundsätzlich beibehalten werden, auch wenn sie im Detail angepasst werden sollten. Entscheidend wird sein, die erreichten Fortschritte bei der Bezahlung dauerhaft mit einer tragfähigen Refinanzierung der Pflegeeinrichtungen zu verbinden.