• News
Langzeitpflege

Pflegekräfte verdienen mehr, Kosten steigen

Neue Evaluation: Eine tarifgerechte Bezahlung erhöht die Löhne in der Langzeitpflege deutlich – treibt aber Preise und Eigenanteile für Pflegebedürftige nach oben.

Die Einführung der tarifgerechten Bezahlung in der Langzeitpflege hat die Löhne für Pflegekräfte deutlich steigen lassen. Das zeigt die "Evaluation der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege", die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums vom Institut Arbeit und Technik (IAT) an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen und dem SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen erstellt wurde. 

Seit September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten mindestens nach regional üblichen Tarifniveaus oder vergleichbaren Regelungen bezahlen. Die Maßnahme sollte die Attraktivität des Berufs erhöhen – mit messbarem Effekt: Die Einkommen in der Langzeitpflege näherten sich laut Bericht dem Niveau der Krankenhauspflege an. 

Im Zeitraum bis 2025 stiegen demnach die durchschnittlichen Stundenlöhne deutlich:

  • für Hilfskräfte um rund 22,9 Prozent,
  • für Assistenzkräfte um 20,8 Prozent und
  • für Fachkräfte um 19,6 Prozent. 

 

Preise und Eigenanteile steigen

Die höhere Bezahlung bleibt jedoch nicht ohne Folgen. Weil Personalkosten mehr als 70 Prozent der Gesamtkosten in Pflegeeinrichtungen ausmachten, trieben Lohnsteigerungen unmittelbar die Preise für Pflegeleistungen in die Höhe.

Zwischen 2022 und 2024 legten der Evaluation zufolge die Preise für ambulante Pflegeleistungen um rund 24,7 Prozent zu, in der stationären Pflege um 23,7 Prozent – stärker als die allgemeine Inflation.

Für Pflegebedürftige bedeutet das steigende Eigenanteile. Die Leistungen der Pflegeversicherung halten mit der Preisentwicklung nicht Schritt. Als Folge wächst die Zahl der Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind: Ende 2024 erhielten rund 330.000 Personen Hilfe zur Pflege. 

Einrichtungen unter Druck

Auch für Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen steigt der Aufwand. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gilt als komplex und bürokratisch. "Die gesetzlichen Vorgaben zur Entlohnung (...) sind allerdings mit einem zum Teil nicht unerheblichen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen verbunden", heißt es im Bericht.

Viele Einrichtungen wählten die sogenannte Durchschnittsanwendung statt einer Tarifbindung, weil sie flexibler sei. Gleichzeitig berichteten sie aber auch von Refinanzierungsproblemen und steigenden finanziellen Risiken.

Attraktivität steigt – aber nicht allein durch Lohn

Die höhere Bezahlung verbessere zwar die Wettbewerbsfähigkeit der Langzeitpflege. Allerdings zeigt die Evaluation auch: Löhne sind nur ein Teil der Attraktivität. Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitmodelle und Personalausstattung spielen für Pflegekräfte weiterhin eine große Rolle.

Insgesamt kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die politischen Ziele erreicht wurden – verbunden mit neuen Herausforderungen: steigende Kosten, wachsender Druck auf Pflegebedürftige und ein erhöhter organisatorischer Aufwand im System.

Die Debatte um Tarifbindung und Finanzierung in der Pflege dürfte sich weiter verschärfen. Der Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz stößt bereits auf breite Kritik – insbesondere wegen geplanter Eingriffe in die tarifliche Entlohnung und fehlender Lösungen für den Personalmangel.

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.