Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisieren das Auslaufen des Corona-Rettungsschirms zum 19. März. Derzeit sei noch keine Verlängerung einer finanziellen Absicherung der Krankenhäuser vorgesehen, doch diese arbeiteten weiterhin im Ausnahmezustand.
Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, mahnte am Dienstag:
"Eine auskömmliche Finanzierungsbasis ist ohne Zuschüsse nicht mehr vorhanden. Dadurch ist ein unkontrolliertes Krankenhaussterben eigentlich schon vorprogrammiert."
Mai: Bestehende Regelungen verlängern
Die Situation bleibe wegen hoher Corona-Infektionszahlen weiterhin angespannt, ein Ende der Pandemie sei noch nicht in Sicht. Krankenhäuser seien Arbeitsorte für Pflegefachpersonen und kein Selbstzweck. Zwar sichere das Pflegebudget einen Teil der Pflegefachpersonen theoretisch gut ab, rund 80 % aller Einnahmen und Kosten der Krankenhäuser seien aber "von einer Leistungserbringung auf unsäglich hohem Niveau abhängig". Dies sei kaum zu leisten, erst recht nicht in Pandemiezeiten, "weil es einerseits bei den Mitarbeitenden zu kontinuierlichen Ausfällen kommt und andererseits wichtige Ressourcen durch die Versorgung von Corona-Patienten blockiert sind". Mai weiter:
"Daher fordern wir den Bundesgesetzgeber auf, die derzeit noch bestehenden Regelungen solange zu verlängern, bis eine Versorgungsgefährdung ausgeschlossen ist. Ein Krankenhaussterben passiert nicht von heute auf morgen, vielmehr handelt es sich um einen langen Prozess. Jede finanzielle Einschränkung verstärkt diesen Vorgang, was so absolut inakzeptabel ist."
DKG fordert Klarheit
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, kritisierte, die Krankenhäuser würden mit der Politik ringen "um die Verlängerung des finanziellen Rettungsschirms, der in wenigen Tagen ausläuft":
"Was sollen wir davon halten, wenn sich die politisch Verantwortlichen wochenlang darüber streiten, wer wann und wo ab dem 20. März noch Masken tragen soll, gleichzeitig aber die Krankenhäuser bis zum heutigen Tag im Unklaren darüber gelassen werden, ob und wie der Corona-Rettungsschirm angesichts maximaler und weiter steigender COVID-Belegungszahlen fortgeführt wird?"
Neben dem erneuten Anstieg der Corona-Neuaufnahmen werde die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge eine zusätzliche Herausforderung sein. Zudem sei der überwiegende Teil der Ukrainerinnen und Ukrainer ungeimpft bzw. habe keinen Schutz vor schwerer Erkrankung durch Omikron. Gaß sagte:
"Wir wollen und wir werden den Menschen, die vor dem Angriffskrieg aus der Ukraine flüchten mussten, helfen. Hier erwarten wir aber auch unbürokratische Regelungen mit Blick auf die Gewährung und Finanzierung medizinisch notwendiger Leistungen."
Hintergrund
Der Bundesgesetzgeber hatte im November des Vorjahrs einen Versorgungsaufschlag bzw. Ausgleichszahlungen für Kliniken beschlossen, um die im Zuge der COVID-19-Pandemie entstandenen finanziellen Belastungen aufzufangen.
Den Versorgungsaufschlag erhielten Krankenhäuser für die Behandlung von Corona-infizierten Patientinnen und Patienten im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 19. März 2022. Für Einnahmeausfälle aufgrund verschobener oder ausgesetzter planbarer Operationen und Behandlungen zwischen 15. November 2021 und 19. März 2022 gingen ihnen zudem Ausgleichszahlungen zu.
Wie geht es weiter?
Die Frage nach der Verlängerung des Rettungsschirms war auch Thema der politischen Auftaktveranstaltung des DRG-Forums 2022.
Eine Zusammenfassung dieser Diskussion mit Spitzenvertretern aus dem Gesundheitssystem beschreibt der Artikel "Reformforderungen und rätseln um den Rettungsschirm".