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Pflegekompetenzgesetz

Pflegekräfte stärken durch Substitution

Eine Pflegefachperson am Uniklinikum Regensburg versorgt einen Patienten mit der VAC-Therapie. Dabei handelt es sich um eine Form der Vakuumtherapie in der Wundversorgung.

Für die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die vorläufigen Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz ein erster Schritt in die "längst überfällige Umsetzung heilberuflicher Kompetenzzuordnungen". Wichtig sei jetzt im weiteren Verlauf, dass die Profession Pflege bei der Festlegung involviert ist, in welchem Umfang eigenverantwortlich Leistungen zu verordnen seien. Der momentane auf der ambulanten und Langzeitpflege liegende Schwerpunkt sei auf alle Sektoren und auch den kompletten Klinikbereich auszuweiten, forderte die Pflegekammer NRW in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Profession Pflege mitbestimmen lassen

Alle Tätigkeiten,

  • die die Umsetzung des Pflegeprozesses
  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Planung der Pflege
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

beträfen, gälten als vorbehaltliche Tätigkeiten und seien somit originär pflegerische Heilkunde.

Ziel sei daher nicht, die Ärzteschaft zu entlasten, sondern die Profession Pflege kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Zur Stärkung der Profession sei nicht die Erweiterung der Versorgungsaufgaben erforderlich, sondern die vollständige Substitution heilkundlicher Tätigkeiten und Aufgaben.

Pflegekräften mehr Verantwortung zugestehen 

Für den pflegerischen Handlungsrahmen sei deshalb die Formulierung der Vorbehaltsaufgaben sowie die Etablierung der Substitution mittels Verantwortungsübernahme notwendig. Die klinischen Entscheidungen dürften sich nicht auf reine Interventionen beziehen, sondern müssten den gesamten Behandlungsprozess fokussieren, vor allem die Diagnosestellung, zum Beispiel im Bereich chronischer Wundversorgung.

Die genannten Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz seien nun konsequent auszuformulieren und zu präzisieren. Ein kritischer Blick auf Qualifikationsvorgaben helfe diesbezüglich, unnötige Hürden oder Kompetenzbegrenzungen zu vermeiden.

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