"Pflegeassistent:in" statt "Pflegefachassistent:in" – für diese Berufsbezeichnung macht sich die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz stark. Denn die vorgeschlagene Bezeichnung "Pflegefachassistent:in" für Absolventen einer in der Diskussion stehenden 18-monatigen bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung unterscheide sich nicht deutlich genug von der Bezeichnung der dreijährig ausgebildeten Pflegefachpersonen, kritisierte Kammervizepräsidentin Andrea Bergsträßer vor wenigen Tagen. Der Begriff "Pflegeassistent:in" vermeide Verwirrung und kennzeichne die verschiedenen Qualifikationsniveaus in der Pflege deutlich.
Die einheitliche Pflegeassistenzausbildung mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen könne dazu führen, dass sich mehr Jugendliche für den Pflegeberuf interessierten – zumal ihnen nach dieser Ausbildung der Zugang zu allen Einsatzfeldern in der Pflege offenstehe und sich danach vielfältige Karrieremöglichkeiten eröffneten, führte Bergsträßer die Vorteile der geplanten Reform aus. Insbesondere helfe das Berufsprofil "Pflegeassistenz", Pflegefachpersonen zu entlasten und damit die Qualität in der Pflege in Deutschland sicherzustellen.
Ausbildung zur Pflegeassistenz für eingewanderte Menschen "besonders attraktiv"
Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang der Beitrag von Menschen mit Migrationshintergrund, die zunehmend eine zentrale Rolle in der Pflege einnähmen. 2022 stellten ausländische Pflegende bereits 14 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Bundesrepublik dar. "Für eingewanderte Menschen ist die Ausbildung zur Pflegeassistenz besonders attraktiv, weil sie einen guten und einfachen Einstieg in den Pflegeberuf darstellt", so Bergsträßer. Um diese Potenziale aber voll zu nutzen, seien gezielte Maßnahmen zu ihrer Integration notwendig, etwa durch Sprachkurse und Schulungen zur kultursensiblen Pflege.
Pflegeassistenzen seien insbesondere aus der ambulanten und stationären Pflege nicht wegzudenken: Sie unterstützten examinierte Pflegefachpersonen und übernähmen etwa die Körperpflege und die Messung der Vitalzeichen. Sie teilten Essen aus und sie seien für Sauberkeit zuständig. Bislang unterscheide sich aber sowohl die Ausbildung als auch die Ausbildungsdauer von Bundesland zu Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist eine einjährige Krankenhilfeausbildung mit einem Hauptschulabschluss möglich.
"Der Gesetzentwurf war dringend notwendig, um einen bundeseinheitlichen Standard in der Ausbildung auf den Weg zu bringen", verdeutlichte die Vizepräsidentin weiter. Wichtig sei, dass die Ausbildungszeit von 18 Monaten nicht unterschritten werde. Nur so lasse sich eine an Qualitätsstandards orientierte Ausbildung umsetzen.