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Pflegepolitik

Neue Verordnung stärkt Pflegebeteiligung

Die Pflegeberufebeteiligungsverordnung ist in Kraft. Sie legt erstmals verbindlich fest, wie Pflegeorganisationen auf Bundesebene an Entscheidungen beteiligt werden. Was sich für die Profession Pflege ändert.

Mit der Pflegeberufebeteiligungsverordnung ist erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Mitwirkung der Pflegeberufe auf Bundesebene geschaffen worden. Die Verordnung wurde am 13. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat einen Tag später in Kraft.

Klare Zuständigkeiten definiert

Die neue Regelung legt fest, wie die Profession Pflege an Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch beteiligt wird. Sie ordnet dem Deutschen Pflegerat (DPR) die maßgebliche Vertretungsrolle auf Bundesebene zu und beschreibt Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte.

"Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene", sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag. Nun komme es darauf an, diese Mitwirkungsrechte "gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung".

Wichtig für die Praxis: Die zentralen Punkte der Verordnung

Wesentliche Aspekte aus Sicht beruflich Pflegender:

  • Klare Zuständigkeit: Der Deutsche Pflegerat ist offiziell als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe benannt.
  • Verbindliche Mitwirkung: Pflege erhält festgelegte Beteiligungsrechte auf Bundesebene, unter anderem bei Regelungen der SGB V und XI.
  • Strukturelle Beteiligung: Ziel ist eine langfristige, nicht nur ehrenamtliche Einbindung pflegefachlicher Expertise.
  • Transparente Verfahren: Die Verordnung definiert Abläufe und Zuständigkeiten für die Beteiligung eindeutig.
  • Stärkung der Profession: Pflegewissen soll systematisch in politische und fachliche Entscheidungsprozesse einfließen.

Forderung nach breiterer Mitwirkung

Vogler betonte zudem, die Mitwirkung der Pflege sei perspektivisch dort zu verankern, "wo Pflege thematisch und inhaltlich betroffen ist". Dafür brauche es dauerhaft abgesicherte Strukturen, die über ehrenamtliches Engagement hinausgehen, um pflegefachliche Expertise systematisch in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

Signal für stärkere Zusammenarbeit

Laut DPR sind die Herausforderungen in der Pflege groß und erfordern ein abgestimmtes und fachlich gebündeltes Vorgehen aller Organisationen, die beruflich Pflegende vertreten. Das Inkrafttreten der Verordnung sei daher ein wichtiges Signal für eine engere Zusammenarbeit.

Der Verband dankt dem Bundesgesetzgeber sowie den beteiligten Ministerien und Ländern, die der Verordnung zugestimmt und damit den Weg für eine verbindliche Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene freigemacht haben.

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