In Sachsen-Anhalt ist die schriftliche Zwischenprüfung für Pflegeauszubildende annulliert worden. Rund 1.200 Auszubildende an 46 Pflegeschulen sind betroffen. Das teilte das Bildungsministerium im Land auf Anfrage von BibliomedPflege mit.
Grund sei, dass Teile der Prüfung vorab bekannt geworden seien. Nach Angaben des Ministeriums betraf dies Aufgabe 3 der schriftlichen Zwischenprüfung, deren konkrete Inhalte einzelnen Auszubildenden bereits vorgelegen hätten.
Die Entscheidung zur Annullierung fiel noch am Prüfungstag: Schulleitungen seien am 6. Mai um 14 Uhr per Schreiben darüber informiert worden.
Wiederholung kurzfristig angesetzt
Die betroffenen Auszubildenden müssten die schriftliche Zwischenprüfung nun am 20. Mai 2026 wiederholen. Der praktische Prüfungsteil bleibe gültig.
Eine Verzögerung der Ausbildung entstehe dadurch laut Ministerium nicht: "Weder die Ausbildung noch der Abschluss verzögert sich, da es sich um die schriftliche Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr handelte."
Die kurzfristige Neuansetzung begründet das Ministerium damit, den bisherigen Lernstand zu sichern. Die annullierte Prüfung soll zugleich als Übungsklausur dienen.
Ursache bleibt ungeklärt
Wie die Prüfungsaufgaben vorab bekannt wurden, will das Ministerium nicht beantworten und verweist auf laufende Ermittlungen: "Aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstechnischen Gründen können hierzu keine Aussagen getroffen werden."
Auch dazu, ob es konkrete Hinweise auf eine Weitergabe der Inhalte gibt, macht die Behörde keine Angaben. Das Landesschulamt prüfe jedoch weitere Schritte und behalte sich vor, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Folgen für Auszubildende begrenzt
Unmittelbare formale Konsequenzen für den Ausbildungsverlauf ergeben sich den Angaben zufolge nicht. Für die betroffenen Auszubildenden bedeutet der Vorfall jedoch zusätzlichen Aufwand und erneuten Prüfungsdruck innerhalb kurzer Zeit. "Die Auszubildenden werden in dieser belastenden Situation von den Lehrkräften und Schulleitungen der jeweiligen Pflegeschulen betreut", teilte das Ministerium weiter mit.
Nach Darstellung des Ministeriums handelt es sich um einen Einzelfall. Bereits nach einem ähnlichen Zwischenfall im Jahr 2024 seien die Abläufe bei Erstellung, Versand und Vervielfältigung der Prüfungsunterlagen angepasst worden.
Demnach ist der Kreis der Beteiligten begrenzt und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Involviert seien ausschließlich die Mitglieder der Prüfungserstellungskommission, die Schulleiterin oder der Schulleiter und eine Lehrkraft. Sie alle hätten eine Verschwiegenheitserklärung gegenüber dem Landesschulamt unterzeichnet. Im Rahmen einer außerordentliche Schulleiter-Dienstberatung am 12. Mai seien die Verantwortlichen wiederholt von Ministerium und Landesschulamt über die Prozesse belehrt worden.
Gleichwohl räumt das Ministerium ein, dass Unregelmäßigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden können und in der Regel auf "menschliches Fehlverhalten bzw. menschliche Versehen" zurückzuführen seien.