Für die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen geht die zum 1. Juli gestartete bundeseinheitliche Personalbemessung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen (PeBeM) "in vielen Teilen an der Realität vorbei". In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme kritisiert die Kammer, dass die Umsetzung durch den Gesetzgeber zu vorschnell erfolgt sei. Das verunsichere die Pflegepraxis.
Pflegefachlicher Expertise berücksichtigen
Nötig sei eine Nacharbeitung gesetzlicher Begleitprozesse der Personalbemessung unter Berücksichtigung pflegefachlicher Expertise. Vor allem seien Pflegefachpersonen in Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse der Pflegepersonalbemessung miteinzubeziehen. Bei der Umsetzung der gesetzlich fixierten Qualitätsniveaus sei zudem ein ganzheitliches Pflegeverständnis vonnöten, da es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen des Pflegegrads kommen könne.
Übergangsregelungen wichtig
Auch spricht sich die Kammer deutlich für die übergangsweise Beibehaltung der gesetzlich fixierten Fachpersonalquoten von mindestens 50 Prozent aus, um den pflegerischen Versorgungsauftrag sicherstellen zu können.
Dass feste Personalgrenzen jeglicher Art Pflegequalität auf Dauer sichern könnten, bezweifelt die Kammer. In der Übergangszeit sei die Einhaltung einer Mindestgrenze jedoch "zwingend notwendig". Gleichwohl könne den gesetzlichen Forderungen nach flexiblen Personalplanungen im pflegerischen Alltag aktuell noch nicht ausreichend Rechnung getragen werden.
Bereits Ende Juli hatte die Vereinigung der Pflegenden in Bayern Vereinbarungen zu Personalschlüsseln im Rahmen von PeBeM als noch zu früh kritisiert.