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Pflegeausbildung

Pätzmann-Sietas: Wahlrecht wird vorgegaukelt

Die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes produziere einen "absoluten Mangel", kritisiert das Vorstandsmitglied des DPR.

Das Vorstandsmitglied des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) und das Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats (DPR), Birgit Pätzmann-Sietas, hat die Situation der pflegerischen Versorgung von Kindern als „Desaster“ bezeichnet. Insbesondere der „Wegfall des Berufs der Kinderkrankenschwester“ sei den Kliniken ein „Dorn im Auge“, schrieb Pätzmann-Sietas im Editorial der Zeitschrift Kinderkrankenpflege.

Ihrer Ansicht nach sei die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes „in Bezug auf kinderkrankenpflegerische Versorgung“ in den Ländern "gescheitert". Es werde ein Wahlrecht "vorgegaukelt", sich statt des generalistischen Abschlusses für einen spezialisierten Abschluss etwa in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden, "was de facto in vielen Fällen gar nicht der Fall ist", so Pätzmann-Sietas.

Dies habe zur Folge, dass man „in diesem Versorgungszweig – der Kinderkrankenpflege – einen „absoluten Mangel“ produziere, den „die im Feld tätigen Kinderkrankenpflegenden wieder ausgleichen“ müssten. Dieses Problem sei von Kliniken, Fachgesellschaften und der Kinderkrankenpflege selbst „seit Langem“ artikuliert, doch „ignoriert“ worden.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Pätzmann-Sietas kritisch geäußert. Hinsichtlich der künftigen pflegerischen Versorgung von Kindern sei die Umstellung auf das Pflegeberufegesetz in der jetzigen Umsetzung „sicherlich nicht förderlich“ gewesen, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Wie die generalistische Pflegeausbildung angenommen wird, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis): So haben seit 2020 33.600 Menschen die Pflegeausbildung abgeschlossen. Davon wählten 99% (33.100) den generalistischen Abschluss. Lediglich ein minimaler Anteil (1%) erwarb einen Ausbildungsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.

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