Im Wettbewerb um ausländische Pflegefachpersonen will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit einem Willkommensgeld dringend benötigte Pflegefachpersonen aus Nicht-EU-Ländern zur Arbeitsaufnahme im Land motivieren.
Voraussetzungen für das Willkommensgeld
1.500 Euro können Pflegefachpersonen aus sogenannten Drittstaaten erhalten, die in ihrem Heimatland einen Abschluss zur Pflegefachperson erworben und sich für eine Beschäftigungsaufnahme in NRW entschieden haben.
Allerdings: Das Willkommensgeld gibt es erst, nachdem die Pflegefachpersonen den Weg der Anerkennung als Pflegefachperson in Deutschland durchlaufen haben.
Anträge auf das Willkommensgeld NRW können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.