Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) hat Ende Januar ein neues Gutachten veröffentlicht und darin die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems in den Blick genommen. Beleuchtet werden einzelne Versorgungsbereiche: der öffentliche Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege.
SVR empfhielt Etablierung der Community Health Nurse
Im Kapitel zur Akutversorgung empfiehlt der SVR u. a. die Etablierung des Berufsbilds der Community Health Nurse (CHN) und den Ausbau sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen. Angesichts der Fachpersonalengpässe empfiehlt der Rat die Einrichtung einer beruflichen Registrierungspflicht für Pflegefachpersonen. Zudem solle eine pflegewissenschaftlich fundierte Weiterbildungsordnung geschaffen werden.
Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, empfiehlt der SVR u. a., bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und eine in einem gemeinsamen Heilberufegesetz geregelte Neustrukturierung der Arbeitsteilung im Gesundheitssystem anzustreben. Durch die Übernahme bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten durch hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen könne "eine interdisziplinäre, teamorientierte Wahrnehmung von Aufgaben erreicht" werden. Die hochschulische Pflegeausbildung solle in diesem Zusammenhang ausgebaut werden.
Pflegepersonaluntergrenzen für größere Einheiten eines Krankenhauses definieren
Zur Steigerung der Versorgungsqualität empfiehlt der Rat Pflegepersonaluntergrenzen für weitere pflegesensitive Bereiche. Künftig sollten die Untergrenzen für größere Einheiten eines Krankenhauses anstatt für medizinische Fachabteilungen definiert werden.
Zur Entlastung des Pflegepersonals solle in digitale Innovationen investiert werden. Bürokratische Hürden zur Beschäftigung ausländischer Pflegefachpersonen sollten abgebaut werden.
Im Kapitel zur Langzeitpflege finden sich zahlreiche Empfehlungen zur Stärkung des Pflegeberufs, u. a. die Auseinandersetzung mit Möglichkeiten zum berufspolitischen Zusammenschluss Pflegender, die Schaffung einer "durchsetzungsfähigen berufsständischen Selbstverwaltung" und die "Umsetzung der beruflichen Registrierung". Pflegeberufekammern seien hierfür eine Option – allerdings sei die "erfolgreiche Implementierung" von Kammern in allen Bundesländern mittlerweile "kaum realistisch". Auch "unkonventionelle Lösungen" müssten daher geprüft werden. Ein Modell wie das britische Nursing and Midwifery Council könne auch ein "strukturelles Vorbild für Deutschland" sein.
Das britische Nursing and Midwifery Council als Vorbild für Deutschland
Aufgabe des SVR ist es u. a., die Entwicklung im Gesundheitssystem zu analysieren und Wege zur Weiterentwicklung aufzeigen. Der Rat besteht aus 7 Mitgliedern. Ende Januar war darunter die Professorin für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Gabriele Meyer, die einzige Pflegefachperson. Ihre Amtszeit endete nach 8 Jahren Mitgliedschaft. Ende 2022 wurde durch Änderung des § 142 SGB V klargestellt, dass der SVR auch für die Begutachtung der Entwicklung in der Pflege zuständig ist. Sein Name wurde daher in "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege" geändert.
Das knapp 600 Seiten starke Gutachten ist online abrufbar. In der März-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger werden die Empfehlungen zur professionellen Pflege ausführlich vorgestellt.