Das bereits seit 2007 laufende Projekt "Angehörigenfreundliche Intensivstation" wird seit Jahresanfang von der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) geführt. In den vergangenen Monaten hat die DGF bis zu 50 Intensivstationen nach den bisher geltenden Zertifizierungsanforderungen zertifiziert oder rezertifiziert.
Mit Start in den Oktober hat die DGF in enger Abstimmung mit den Landesbeauftragten sowie Beiratsmitglied und Pflegewissenschaftler Peter Nydahl den Projekttitel erweitert in "Angehörigenfreundliche Intensivstation – Bezugspersonen jederzeit willkommen".
Diese Punkte sind obligatorisch für eine Zertifizierung als "Angehörigenfreundliche Intensivstation"
Außerdem seien Prozess und Zertifizierungskriterien angepasst worden, teilte die DGF am Dienstag mit.
Damit eine Intensivstation als angehörigenfreundlich zertifiziert wird, seien zwei obligatorische Kriterien zu erfüllen:
- variable Besuchszeiten
- ein Wartebereich exklusiv für Bezugspersonen auf oder vor der Intensivstation
Kriterienkatalog definiert Anforderungen
Insgesamt gelte es, 30 Punkte aus einem fest definierten Katalog nachweisen zu können. Die weiteren Kriterien untergliederten sich in die Aspekte
- Prozesse
- Kinderbesuche
- schriftliche Konzepte
- Unterstützungs- und Integrationsangebote für Bezugspersonen
- Bildungsmaßnahmen für das Behandlungsteam
- Ausstattung der Intensivstation
- Versorgung von Bezugspersonen.