Die 8-köpfige Pflegekommission tagt an diesem Freitag erstmals in neuer Besetzung. Die Vorschläge der nunmehr fünften Kommission bilden die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Das Gremium spricht auch Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen wie etwa Urlaub aus. Das Bundesarbeitsministerium kann die Anregungen der Kommission für alle betroffenen Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.
Diese Verbände gehören der Pflegekommission an
Die aktuellen Mitglieder der Pflegekommission setzen sich aus folgenden 5 Organisationen zusammen:
- der arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands (2 Mitglieder)
- der arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (2 Mitglieder)
- der Gewerkschaft Verdi (2 Mitglieder)
- dem bpa-Arbeitgeberverband
- der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes
Für 5 Jahre berufen
Mit dem Ende November 2019 in Kraft getretenen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege, dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz, hatte das Arbeitsministerium beschlossen, die Pflegekommission als dauerhaftes Gremium zu etablieren. Laut Ministeriumsvorgaben soll sich diese zusammensetzen aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebenden sowie Arbeit- bzw. Dienstnehmenden.
Die Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.
Die aktuelle Pflegekommission ist die erste, die für 5 Jahre berufen ist.